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/ nic.at News - 01.07.2025 16:24
Neues Gesicht in der nic.at Geschäftsführung: Andreas Musielak übernimmt zum 1. Juli 2025
Mit 1. Juli 2025 kam es bei nic.at zu einem Wechsel in der Geschäftsführung: Andreas Musielak hat die kaufmännische Leitung übernommen und tritt damit die Nachfolge von Richard Wein an, der nach 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit Ende August 2025 in den wohlverdienten Ruhestand geht.
/ nic.at News - 15.04.2025 03:12
RcodeZero DNS begrüßt .it als neuen TLD-Kunden
Der Anycast-Service RcodeZero DNS hat mit der italienischen Domain-Registry CNR-IIT einen weiteren namhaften Top-Level-Domain-Kunden gewonnen. Mit rund 3,4 Millionen Delegationen, hohem Traffic-Aufkommen und einer anspruchsvollen Bedrohungslage – insbesondere durch häufige Attacken – bringt .it neue Herausforderungen mit sich, die den Anycast Service gezielt weiterentwickeln und stärken werden.
/ nic.at News - 03.03.2025 04:00
TLD ISAC stärkt die Cyber-Resilienz angesichts der sich entwickelnden Bedrohungen
Das Top-Level-Domain Information and Sharing Analysis Centre (TLD ISAC) wurde 2023 mit dem Ziel gegründet, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit europäischer Top-Level-Domains zu stärken.
/ nic.at News - 04.02.2025 09:30
Führungswechsel bei nic.at: Andreas Musielak folgt auf Richard Wein
Nach 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit als kaufmännischer Geschäftsführer wird Richard Wein Ende August 2025 in den Ruhestand treten. Unter seiner Leitung entwickelte sich die österreichische Domain-Registry nic.at zu einem anerkannten Unternehmen in der Domain-Branche, das durch Stabilität, Sicherheit und Servicequalität geprägt ist.
/ nic.at News - 16.12.2024 12:39
Weihnachten im Zeichen der Unterstützung: nic.at spendet an das mobile Kinderhospiz „PAPAGENO“
Auch in diesem Jahr steht Weihnachten bei nic.at ganz im Zeichen des Helfens und der Nachhaltigkeit. Mit einer Spende von 5.000,- Euro unterstützt nic.at das mobile Kinderhospiz „PAPAGENO“ in Salzburg – eine Organisation, die sich mit Herz und Kompetenz für schwerstkranke Kinder, Jugendliche und ihre Familien einsetzt.
/ nic.at News - 29.10.2024 14:00
Rekorde, Teamgeist und Herzblut: nic.at bei der Salzburger Businesslauf Charity Challenge 2024
Die 6. Auflage, der von Commend International und SKIDATA initiierten, Salzburger Businesslauf Charity Challenge sprengte alle bisherigen Rekorde. Mit großem Einsatz und jeder Menge Herzblut gingen die Teilnehmer:innen, auch 2024 mit unserem nic.at Team, wieder an den Start.
/ nic.at News - 01.10.2024 04:47
Wie die .at-Zone vom neuen RcodeZero DNS Standort (Node) profitiert
Die .at-Zone ist ab sofort bei allen Internet Exchange Points in Österreich vertreten und trägt dazu bei, die Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit des Internets in Österreich flächendeckend zu gewährleisten und zu verbessern. Für eine Registry sind Internetknoten (Internet Exchange Points), sprich ein physischer Standort, über den Internet-Infrastrukturunternehmen (z. B. Netzwerk-Provider) verbunden sind, von großer Bedeutung.
/ nic.at News - 18.07.2024 09:17
„Es ist eine Evolution“
Auf dem Domain pulse in Wien bekamen die Teilnehmer:innen Einblicke in den Einsatz von neuen Technologien. Wie das industrielle Metaverse die reale und die digitale Welt miteinander verknüpft, erklärte Norbert Gaus von Siemens.
/ nic.at News - 07.06.2024 10:00
„Das Potential für das Gute ist erstaunlich“
Peter Zinn ist Cyber Security Specialist und Experte für Künstliche Intelligenz. Auf dem Domain pulse in Wien sprach er über verkohlte Papyrusrollen, gefährliche Drohnen und die Herausforderungen für die IT-Sicherheit.
/ nic.at News - 28.05.2024 09:00
„Domains werden unser Hauptgeschäft bleiben“
Auf dem Domain pulse in Wien diskutierten internationale Branchenvertreter über Regulierungswut, geopolitische Krisen und die Zukunft von Domains. Welche sind die großen Herausforderungen der Branche? Und wie wird sich das Geschäft mit Domains entwickeln?
/ nic.at News - 26.04.2024 07:30
NIS2: Sorge vor Flickenteppich an Regularien
Die neue europäische Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 soll die Resilienz von Unternehmen steigern und die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle verbessern. Auf dem Domain pulse in Wien diskutierten Vertreter aus der Politik, Registries und Registrare über die Umsetzung.
/ nic.at News - 08.04.2024 13:00
„Der Cyberspace ist ein Fluchtort“
Kriege, Krisen und Konflikte: Jeden Tag häufen sich schlechte Meldungen. Organisationsforscher Prof. Dr. Dr. Ayad Al-Ani skizzierte beim Domain pulse in Wien den Fluchtpunkt Cyberspace und beschrieb, wie sich Menschen in Zukunft in Netzstaaten zusammenfinden werden.
/ nic.at News - 20.03.2024 08:30
„Infrarot ist meine Lieblingsfarbe“
Neil Harbisson ist ein Cyborg. Der farbenblinde Künstler ließ sich 2003 eine Antenne in den Hinterkopf implantieren, die es ihm ermöglicht, Vibrationen zu spüren und damit Farben zu hören. Und das auch im Infrarot- und Ultraviolettbereich.
/ nic.at News - 28.02.2024 06:37
Das war der Domain pulse 2024
Mehr als 360 Menschen folgten dem Ruf der deutschsprachigen Domain-Registries nic.at, Denic und Switch zum diesjährigen Branchentreffen nach Wien. Unter dem Motto „Vienna Calling: Domain pulse 2024“ wurde der Bogen über die Themen KI, Security und Regulation gespannt.
/ nic.at News - 21.12.2023 12:00
Disneyland Paris: nic.at erfüllt zu Weihnachten einen Herzenswunsch für Kinder
Wie bereits in den letzten zwei Jahren, unterstützen wir auch in diesem Jahr wieder die Stiftung Kindertraum mit einer Weihnachtsspende. Es freut uns wahnsinnig, dass wir damit der 13-jährigen Hannah sowie ihrem Bruder im nächsten Jahr einen Herzenswunsch – und zwar eine Reise ins Disneyland nach Paris – erfüllen können.
/ nic.at News - 11.12.2023 05:05
Ergebnisse nic.at Registrar-Befragung 2023
Die Meinung unserer Registrare ist sehr wichtig und liegt uns am Herzen. Deshalb haben wir in diesem Jahr neben der Consumer Survey Marktforschung, auch nach der Meinung unserer Registrare gefragt.
/ nic.at News - 04.12.2023 06:30
nic.at ist neues APTLD Mitglied
Wir freuen uns, dass nic.at am 15. November 2023 als neues “Associate Member” der APTLD (Asia Pacific Top Level Domain Association) aufgenommen wurde. APTLD ist das asiatische Pendant zu CENTR - dem Verband der europäischen ccTLD-Registrierungsstellen. Die Asia Pacific Top Level Domain Association zählt 51 ordentliche Mitglieder und 18 sogenannte Associate Members.
/ nic.at News - 25.10.2023 10:30
nic.at stellt österreichische Domainlandkarte vor
Wo sind die meisten .at-Domains zuhause? Die Domainvergabestelle nic.at zeigt auf ihrer Domainlandkarte die Verteilung der registrierten .at-Domains in Österreich auf. Die Zahlen von nic.at wurden dazu mit Bevölkerungszahlen von Statistik Austria in Verbindung gebracht und analysiert. So viel vorab: Es gibt in Österreich keine Gemeinde ohne .at-Domain.
/ nic.at News - 19.09.2023 18:00
nic.at – 100 Jahre Internetkompetenz
In diesem Jahr gibt es in der österreichischen Internetlandschaft einige Jubiläen zu feiern. Vor 35 Jahren wurde die Internet-Endung .at ins weltweite Domain Name System eingetragen, 1998 wurden die Vergabestelle nic.at und die Online-Meldestelle Stopline ins Leben gerufen. Das CERT.at, Österreichs nationales Computer Emergency Response Team, feiert seinen 15. Geburtstag. Das ergibt 100 Jahre Internetkompetenz in Österreich.
/ nic.at News - 19.09.2023 06:00
Erste Top-Level Domain ISAC geht in Betrieb – Austausch von Bedrohungsdaten und Verbesserung der Cybersicherheitsfähigkeiten in ganz Europa
Neues aus der europäischen Domain-Branche: Heute geht die erste Top-Level Domain ISAC geht in Betrieb. Mit dem Launch der Website https://www.tld-isac.eu hat die Arbeit des „European Top Level Domain Information Sharing and Analysis Centre (EUR TLD ISAC)“ offiziell begonnen, eine
/ nic.at News - 06.09.2023 04:00
nic.at Consumer Survey 2023
Welche Apps und Webseiten liegen im Trend? Wie wichtig ist eine eigene Domain? Und wie sieht es mit der Bekanntheit von .at in Österreich aus? Gemeinsam mit dem renommierten Online-Marktforschungsinstitut Marketagent.com haben wir die österreichische Bevölkerung rund um die
Themen Onlineverhalten und Domains befragt.
/ nic.at News - 03.08.2023 12:37
6 Tipps für ein ausfallsicheres DNS
Klaus Darilion, Head of Operations bei nic.at und das technische Mastermind hinter RcodeZero DNS, dem Anycast Service aus dem Hause nic.at, verrät Tipps und Tricks, wie Unternehmen und Internet Service Provider ihre DNS-Infrastruktur noch sicherer gestalten können. Informieren Sie sich in unserer Guideline.
/ nic.at News - 19.07.2023 08:00
Wir stellen vor: Der neue nic.at Roundtable
Im Juni fand das erste gemeinsame Treffen mit den neuen und „alten“ (wiedergewählten) Roundtable Vertretern statt. Der Termin stand ganz im Zeichen eines ersten Kennenlernens, dem Abstecken gegenseitiger Erwartungshalten und dem Definieren von Zielen und potenziellen Themen für die kommende Periode.
FAQs
Für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und nic.at sind folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen zuständig:
- Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at)
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at)
Die Teilnahme an diesen Schlichtungsstellen ist sowohl für den Verbraucher als auch für nic.at freiwillig.
Üblicherweise wird eine Domain über einen Provider/Registrar registriert und verwaltet. Daher ist dieser auch Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen rund um Ihre Domain und gegebenenfalls zusätzlich benötigte Services.
Wenn Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet wird, können Sie im nic.at Kunden-Login selbstständig Transaktionen und Einstellungen vornehmen. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an unser Kundenservice wenden, welches Ihnen während folgender Servicezeiten zur Verfügung steht:
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr (MEZ).
Anfragen zu: | E-Mail: | Telefon: |
Service für Endkunden | service@nic.at | +43 662 46 69 -840 |
Verrechnung | rechnung@nic.at | +43 662 46 69 -841 |
Bitte wenden Sie sich an Ihren Registrar/Provider, damit er den Veröffentlichungs-Status Ihrer Daten in Form einer Datenänderung berichtigt. Wird Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet, können Sie diese Änderung im nic.at Kunden-Login vornehmen. Ändern Sie dafür den Personen-Typ von "Organisation" zu "Privatperson" unter dem Menüpunkt Inhaberdaten.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Registrar/Provider, damit er den Veröffentlichungs-Status Ihrer Daten in Form einer Datenänderung berichtigt. Wird Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet, können Sie diese Änderung im nic.at Kunden-Login vornehmen. Ändern Sie dafür den Personen-Typ von "Privatperson" zu "Organisation" unter dem Menüpunkt Inhaberdaten.
Wenn eine Domain trotz mehrerer Zahlungserinnerungen von nic.at nicht bezahlt wurde, wird diese wegen Nichtzahlung gesperrt und die offene Forderung an unser Inkassobüro übergeben. Die Rechnung muss somit direkt an das Inkassobüro bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unser Inkassobüro:
KMS Inkasso GmbH
Wiener Straße 331a, 8051 Graz
Tel: +43 316 32 37 72
Fax: +43 316 32 37 22-22
Mail: office@kms-inkasso.at
Wenn eine .at-Domain gesperrt wurde, bedeutet das, dass diese technisch nicht mehr funktionsfähig ist. Das heißt, weder Website noch E-Mail oder andere Internet-Dienste können unter dieser Domain laufen und abgerufen werden. Gelöschte Domains erscheinen in der Whois-Abfrage als "wieder zur Vergabe frei" auf. Die Dauer der technischen Sperre beträgt ca. acht Wochen. In dieser Zeit scheint noch der derzeitige Domain-Inhaber in der Whois-Abfrage auf und die .at-Domain ist mit "Pending Delete" gekennzeichnet. Nach Ablauf der Sperre wird die Domain gelöscht und kann erneut nach dem "First come, first served"-Prinzip vergeben werden. Ob eine Domain frei ist, kann man auf der nic.at-Website mittels Whois-Abfrage abfragen.
nic.at sperrt und löscht .at-Domains entweder auf Kundenwunsch (bei einer Kündigung durch den Inhaber) oder aus folgenden möglichen Gründen (siehe auch AGB Punkt 3.8. Widerruf einer Registrierung):
- Wiederholte technische Probleme mit dieser Domain trotz erfolgter Ermahnung des Inhabers (z. B. nicht funktionierende Nameserver)
- Nichtbezahlung des Entgelts
- Mangelhafte Angaben zum Domain-Inhaber (siehe AGB Punkt 1.3.)
- Eine rechtswirksame gerichtliche Entscheidung oder Anweisung einer zuständigen Behörde
Um zu verifizieren, dass es sich tatsächlich um eine Rechnung von nic.at handelt, prüfen Sie bitte folgendes:
- IBAN: Stimmt die IBAN auf der Rechnung mit der IBAN in unserem Impressum überein?
- Absendermailadresse: Elektronische Rechnungen werden über die E-Mailadresse rechnung@nic.at gesendet.
Sollten Sie sich darüber hinaus noch nicht sicher sein, kontaktieren Sie uns gerne unter rechnung@nic.at oder 0662 4669 –841.
Sie erhalten eine nic.at Rechnung, weil Sie Inhaber einer .at Domain sind und somit einen Vertrag mit nic.at als Domain-Registrierungsstelle (Registry) haben. Wir verrechnen das Nutzungsrecht an der Domain. Wenn Sie bisher noch nie eine Rechnung von nic.at erhalten haben, hat Ihr Provider/Registrar vermutlich kürzlich einen Verrechnungsrücktritt für Ihre Domain erklärt. Das bedeutet, dass die Verrechnung Ihrer Domain auf Sie umgestellt wurde. Dies ist meistens der Fall, wenn die Rechnung des Providers/Registrars nicht bezahlt wurde oder Sie die Dienstleistungen Ihres Providers/Registrars gekündigt haben, nicht aber Ihre Domain. Da Ihr Provider/Registrar als Rechnungsempfänger nicht verpflichtet ist, die Domain für Sie zu bezahlen, kann er jederzeit und ohne Ihre Zustimmung einen Verrechnungsrücktritt durchführen. Im Falle eines Verrechnungsrücktritts informieren wir Sie sofort mittels Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse.
Beachten Sie, dass offene Forderungen aufrecht bleiben, auch wenn die Domain nicht mehr weiterbestehen soll und nicht fristgerecht (1 Tag vor Stichtag) gekündigt wird.
Für genauere Informationen können Sie gerne unser Kundenservice kontaktieren (service@nic.at).
Sie können sich hier einloggen und Ihre Rechnung bezahlen.
Prinzipiell kann der Provider/Registrar den Domain-Inhaber nicht vertreten. Eine Ausnahme besteht bei der Domain-Registrierung, bei welcher der Registrar im Namen seines Kunden einen Vertrag mit nic.at abschließt. Bei allen weiteren Datenänderungen an der .at-Domain muss der Vertragspartner, also der Domain-Inhaber, zustimmen.
Ja, es ist möglich, dass Sie Ihre Domain direkt bei nic.at verwalten. Sollte die Domain nicht bereits direkt über nic.at registriert worden sein, sondern über einen Provider/Registrar, muss die Domain zuerst zu nic.at transferiert werden. Danach können Sie Ihre Domain(s) jederzeit im nic.at Kunden-Login verwalten.
nic.at bietet jedoch keine technischen Dienste, wie z. B. Nameserver, E-Mail, Hosting, etc., an. Wenn Sie nicht selbst über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Domain von einem unserer .at Partner (Registrare) verwalten zu lassen. Unser .at-Partnerfinder bietet Ihnen eine gute Übersicht aller .at-Partner und die Möglichkeit, je nach Ihren domain-spezifischen Anforderungen einen passenden Partner zu finden.
Mehr zu unserem Login-Bereich erfahren Sie in diesem Video.
Nein. Jede .at-Domain ist einem eindeutigen Inhaber-Handle (Benutzernamen beim nic.at Kunden-Login) zugewiesen.
Wir bitten unsere Kunden, uns bei der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit unserer Website und Systeme zu unterstützen. Falls Sie eine mögliche Schwachstelle oder etwas Auffälliges identifiziert haben, bitten wir Sie, unser ISM-Team umgehend via E-Mail zu kontaktieren.
Im Zuge der Einführung des Login-Systems für nic.at Endkunden wurde für jedes Inhaber-Handle automatisch ein Konto erstellt und die entsprechende Domain zugewiesen. Für das erstmalige Login muss ein Passwort gesetzt werden.
Zusätzlich wird nach Erhalt eines Withdraws (Verrechnungsrücktritt des Registrars) für den jeweiligen Domain-Inhaber ein Kunden-Login erstellt. Für das erstmalige Login muss ein Passwort gesetzt werden.
Für den Fall, dass Ihre Domain nicht funktioniert und nicht mehr aufgerufen werden kann, gibt es mehrere mögliche Gründe:
Haben Sie Ihren Provider/Registrar oder Ihre Nameserver geändert?
Wenn Sie Ihren Provider/Registrar oder Ihre Nameserver geändert haben, gilt es zu beachten, dass unser Nameserver-Reload zu jeder vollen Stunde durchgeführt wird. Es kommt also darauf an, zu welcher Uhrzeit Sie die Änderung durchgeführt haben. Je nachdem werden Ihre Nameserver bei dem nächsten Nameserver-Reload aktualisiert.
Haben Sie eventuell eine offene Rechnung bei nic.at?
Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen wird, wird die Domain nach einiger Zeit wegen Nichtzahlung gesperrt. Eventuell haben Sie die Rechnung von nic.at nicht erhalten, da sich Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse geändert hat. Sollten Sie den Verdacht einer Nichtzahlung haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an rechnung@nic.at.
Hat Ihr Provider/Registrar die Domain aus seinem Nameserver ausgetragen?
Wenn ein Provider eine Domain aus seinen Nameservern austrägt, weil z. B. der Domain-Inhaber nicht mehr auffindbar ist, seinen Vertragspflichten nicht nachkommt oder diesen gekündigt hat, ist die Domain durch die Austragung technisch außer Betrieb gesetzt. Diesen Vorgang bezeichnet man als Zone Löschung.
Haben Sie Ihre Domain "per sofort" gekündigt?
Als Kündigungstermin kann „per sofort“ oder „nach Ablauf des Leistungszeitraumes“ gewählt werden. Ab dem gewählten Zeitpunkt ist die Domain gesperrt (Cool-Down-Periode) und somit technisch nicht mehr funktionsfähig. In der Whois-Datenbank ist die Domain mit "Pending Delete" gekennzeichnet. Nach Ablauf der Sperre (ca. acht Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.
Der Admin-C hatte nie eine rechtliche Funktion in der Verwaltung von .at-Domains. Aus Gründen der Datenminimierung, die die DSGVO vorschreibt, wurde er per 16.5.2018 abgeschafft.
Wenn eine Domain durch einen Registrar verwaltet wird, bedeutet dies deutlich weniger administrativen Aufwand für nic.at, da der Registrar die Verwaltung der Domain selber übernimmt. Beispielsweise ist der Registrar verpflichtet, sämtliche Kundenaufträge selbstständig zu kontrollieren und dadurch sicherzustellen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Danach führt er die Aufträge ohne zusätzliche Kontrolle seitens nic.at direkt über eine technische Schnittstelle durch. Auch sämtlicher Kundensupport erfolgt in der Regel direkt über den Registrar. Weiters erhalten Registrare eine gesammelte Rechnung seitens nic.at, was eine erhebliche Erleichterung für nic.at darstellt, da somit keine einzelnen Rechnungen an die Domaininhaber ausgestellt werden müssen.
In der Whois-Abfrage werden - je nach Rechtsperson - Informationen über den Domain-Inhaber, den technischen Ansprechpartner (Tech-C) und technische Daten (Nameserver, DNSSEC-Informationen) der delegierten Domain zur Verfügung gestellt.
nic.at veröffentlicht keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt - veröffentlicht.
Wenn es sich beim Domain-Inhaber um eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt und diese im Zuge der Registrierung als solche gekennzeichnet wurde, kann nic.at Name und sämtliche Kontaktinformationen, insbesondere in der Whois-Datenbank der nic.at, veröffentlichen; dazu erklärt der Domain-Inhaber, allenfalls erforderliche Zustimmungen von Kontaktpersonen eingeholt zu haben (siehe AGB Punkt 1.5. Datenverarbeitung).
Bei unerlaubten Handlungen im Internet bzw. rechtswidrigen Inhalten muss man zwischen der Webseite und der Domain unterscheiden. Als Vergabestelle von .at-Domains bietet nic.at keine technischen oder inhaltlichen Dienste, wie z. B. Webspace oder Nameservices, und hat somit keinen Einfluss auf die Inhalte einer Webseite. Diese Dienste werden in der Regel von einem Provider/Registrar angeboten, mit dem der Domain-Inhaber einen zusätzlichen Vertrag eingeht. Somit ist der Betreiber von Webseiten oder der Versender von E-Mails selbstständig verantwortlich und hat deshalb auch bei etwaigen Rechtsverletzungen einzustehen.
Hier eine Übersicht an möglichen Gründen, warum nic.at nicht einfach eine .at-Domain widerruft:
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Domain-Inhaber und nic.at bezieht sich ausschließlich auf die Domain. Es beinhaltet keinerlei weitere technischen Services, die im Rahmen von unerlaubten Handlungen verwendet werden können (z. B. E-Mail, URLs, Inhalt der Webseite usw.).
- Der Domainname selbst ist nicht rechtsverletzend (z. B. Markenrecht, …).
- Die unerlaubte Handlung ist ausschließlich durch den Inhalt der Webseite gegeben und steht in keinem Zusammenhang mit der Domain.
- Oftmals finden sich unerlaubte Inhalte im Internet unter Links mit 5, 6 und sogar 7 Sub-Ebenen, die nicht im vertraglichen Einflussbereich der nic.at liegen (z. B. http://www.ich.bin.eine.betrügerische-webseite.at).
- nic.at ist kein Gericht, keine Behörde oder ähnliches, die in der Position wäre zu beurteilen, ob eine Webseite für illegale Aktivitäten oder Verletzung von Rechten Dritter verwendet wird. Wichtig ist auch, jede Art der Zensur definitiv auszuschließen.
- Die Erfahrung zeigt, dass Webseiten oft auch gehacked werden, um Subseiten für illegale Aktivitäten zu verwenden. Dadurch müsste nic.at einen Sachverhalt beurteilen, der nicht seinem Tätigkeitsbereich entspricht.
Bitte beachten Sie, dass nic.at nicht gezielt eingreifen kann und nur bestimmte Inhalte bereinigen kann. nic.at kann "nur" alle Inhalte abdrehen, was aber bedeutet, dass ggf. auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt würden.
Wichtig ist insbesondere, dass nic.at keinesfalls berechtigt ist, die Position der Exekutive oder eines Gerichts einzunehmen.
Diese Angaben sind beim Online-Auftrag zur DNSSEC Signierung anzugeben und werden auch im Whois angezeigt.
Schlüssel = Hash des verwendeten Key Signining Keys
Keytag = Identifikationsnummer the Key Signinig Keys
Algorithmus = Verwendeter Algorithmus des referenzierten Schlüssels
Hashtyp = Verwendeter Hash-Algorithmus
Domains unter ".ac.at" (academic) sind dem akademischen und Bildungsbereich vorbehalten und werden beim Wissenschaftsnetz ACOnet registriert. ".gv.at" steht für Behörden (governmental) und wird vom Bundeskanzleramt verwaltet. Details dazu finden Sie auf der Webseite des Magistrat Wien.
Der Wartestatus hat keine Auswirkung auf die Funktionalität der .at-Domain. Sie ist technisch nicht gesperrt und Datenänderungen (ausgenommen Inhaberwechsel) können wie gewohnt vorgenommen werden. Wenn für Ihre Domain ein Wartestatus beantragt wurde, empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre eigenen rechtlichen Ansprüche an der Domain prüfen. Es steht Ihnen frei, sich mit dem Beantrager außergerichtlich zu einigen oder es zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen. Die Kündigung oder die Übertragung der Domain auf den Wartestatus-Beantrager ist jederzeit möglich. Bei Fragen können Sie gerne die nic.at-Rechtsabteilung (recht@nic.at) kontaktieren.
Bei der zeitlichen Dauer des Wartestatus gibt es zwei Möglichkeiten: Wartestatus 1 gilt für einen Monat und kann vor Ablauf um einen weiteren Monat verlängert werden. Das heißt, es ist insgesamt eine maximale Dauer von zwei Monaten möglich. Wartestatus 2 gilt für die gesamte Dauer eines Rechtsstreits vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle.
Länderendungen (ccTLDs) wie z. B. .at und .de sind historisch gewachsen und beruhen stark auf lokalen Gepflogenheiten und Rechtslagen. Für .at bindend sind die AGB und Registrierungsrichtlinien der nic.at. Generische Top Level Domains (gTLDs) wie z. B. .com, .net, .biz etc. werden von Vergabestellen verwaltet, die ihren Firmensitz großteils in den USA haben und einem anderen Vergabesystem zugrundeliegen. Daher gibt es zwischen .at und generischen Domains Unterschiede - speziell bei den Vertragsverhältnissen, der Laufzeit von Domains und den Kündigungsmodalitäten.
Dauerschuldverhältnis bei .at-Domains
Die Domain-Vergabe unter .at beruht seit Anfang an auf dem in Österreich üblichen System des sogenannten "Dauerschuldverhältnisses" - analog zu Telefon, Strom und Gas. Wenn Sie z. B. einen Telefon- oder Stromanschluss anmelden, besteht dieser so lange, bis Sie ihn selbst kündigen. Es kann nicht passieren, dass Sie Ihren Anschluss verlieren, nur weil Sie ihn nicht rechtzeitig verlängern (Ausnahme: Sie bezahlen Ihre Rechnung nicht). In den USA kommen häufig befristete Verträge zur Anwendung - daher laufen .com, .net (bzw. alle generischen) Domains automatisch aus und müssen aktiv verlängert werden.
Aktive Kündigung der .at-Domain mit festgelegter Kündigungsfrist
Der Vorteil einer aktiven Kündigung liegt darin, dass der Domain-Inhaber nicht ungewollt seine Domain verlieren kann. Außerdem ist man hierzulande gewohnt, Verträge unter Einhaltung von Kündigungsfristen (siehe Handy, Versicherung, Wohnung etc.) aufzulösen. Die Kündigungsfrist von einem Tag wurde in den AGB der nic.at viel großzügiger als im österreichischen Konsumentenschutzgesetz geregelt festgelegt.
Vertragsverhältnisse bei .at-Domains
Bei der Registrierung einer .at-Domain entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Domain-Inhaber und der Vergabestelle (Registry) nic.at - auch, wenn die Domain von einem Provider oder Registrar im Auftrag des Kunden registriert wird. Daher müssen auch wichtige Änderungen an einer Domain vom Domain-Inhaber autorisiert werden bzw. ist der Registrar verpflichtet, eine Bestätigung vorliegen zu haben.
Bei generischen TLDs wie z. B. .com, .net, .info usw. entsteht KEIN Vertrag zwischen Domain-Inhaber und Registry, sondern nur zwischen Registry und Registrar. Der Registrar hat somit alle Befugnisse über die Domain und braucht gegenüber der Registry keine Bestätigungen des Inhabers nachweisen. Jedes dieser Systeme hat Vor- und Nachteile, Tatsache ist jedoch, dass das Vertragsverhältnis und die damit verbundenen Rechte und Pflichten in den AGB von nic.at klar geregelt sind und nicht umgangen werden können.
Mit dem nic.at Kunden-Login bietet nic.at allen Kunden, die ihre Domain direkt bei nic.at und nicht bei einem Provider/Registrar registriert haben, die Möglichkeit, diese über einen Account zu verwalten. Jede .at-Domain ist einem eindeutigen Inhaber-Handle zugewiesen, welches als Benutzername beim nic.at Kunden-Login funktioniert. Sollten Sie dieses Handle nicht wissen, können Sie sich alternativ mit dem Domainnamen einloggen.
Mehr zum nic.at Kunden-Login erfahren Sie in diesem Video.
Das nic.at Security-Lock ist eine zusätzliche Absicherung für Ihre .at-Domain. Ist der Service aktiviert, müssen jegliche Änderung an der Domain zusätzlich autorisiert werden. Das heißt, dass Dritte, wie z. B. Ihr Provider/Registrar, Änderungen zwar beauftragen können, diese aber erst nach Ihrer Bestätigung durch Erhalt eines Linkes per E-Mail durchgeführt werden. Die Rechnungslegung erfolgt jährlich an den Rechnungsempfänger, welcher bei der Beantragung bekannt gegeben wurde.
Der Security-Lock Service kostet EUR 250,00 (exkl. USt) pro Jahr und Domain. Wird das Jahresentgelt nicht fristgerecht bezahlt, wird das Security-Lock automatisch deaktiviert. Die Rechnungslegung erfolgt jährlich an den Rechnungsempfänger, welcher bei der Beantragung bekannt gegeben wurde. Ist jemand anderer als der Domain-Inhaber Rechnungsempfänger, bezahlt diese das Entgelt, letztendlich ist jedoch der Domain-Inhaber dafür zuständig, dass der Service bezahlt wird.
Wir empfehlen unser Security-Lock speziell Domain-Inhabern, deren Geschäftstätigkeit auf der uneingeschränkten Erreichbarkeit im Web basiert. Ebenso solchen Unternehmen, bei denen Probleme mit der Domain einen Reputationsverlust oder Verunsicherung der Kunden bedeuten können. Mit Security-Lock machen Sie Ihre Domain noch sicherer.
nic.at ist die weltweit einzige Vergabestelle (Registry) für .at-Domains. Wir bieten keine technischen Dienste an, was bedeutet, dass bei nic.at nur der Domainname registriert werden kann. Alle weiteren Dienste, die Sie zu einer Domain einrichten möchten, wie z. B. E-Mail, Hosting, Einrichtung der Webseite und andere Services, bietet nic.at nicht an.
Dafür sind sogenannte Provider zuständig. Ein Provider bietet technische Dienste, wie z. B. die Einrichtung von E-Mail-Adressen mit der Endung Ihrer Domain, Nameserver, Webspace, usw. an.
Es gibt eine Reihe von Providern, mit denen nic.at einen speziellen Kooperationsvertrag über die Domain-Verwaltung hat. Diese Provider werden Registrare oder .at-Partner genannt. Sie unterliegen einer gewissen Qualitätkontrolle und können Transaktionen automatisiert durchführen. Das bedeutet, dass Registrare bestimmte Änderungen, ohne das Einsenden der Bestätigung des Domain-Inhabers, veranlassen dürfen, haften aber auch bei Fehlern. Registrar zu sein ist aber keine Voraussetzung, um .at-Domains registrieren zu können.
Viele Provider sind sogenannte Reseller. Reseller nennt man Provider, die einen Vertrag mit einem unserer .at-Partner (Registrar) haben und somit über das System unseres Partners arbeiten können. Diese werden oft auch „Wiederverkäufer“ genannt. Im nic.at System bzw. in der Registrar-Anzeige scheinen Reseller nicht auf, sondern immer jener Registrar, mit welchem der Reseller einen Vertrag abgeschlossen hat. Falls es Unklarheiten bei der Darstellung Reseller und Registrar in Ihrem Vertragsverhältnis gibt, wenden Sie sich bitte an Ihren Provider, mit welchem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.
Eine Übersicht über das "Who is Who" der Domainwelt gibt's auch auf YouTube.
Der Wartestatus ist eine Sperre des Inhaberwechsels auf einen Dritten und kann bei Rechtsstreitigkeiten um .at-Domains beantragt werden. Damit ist für die Dauer der Streitigkeit garantiert, dass der Inhaber ein und derselbe bleibt und dieser sich nicht seiner Verantwortung entziehen kann, indem er die Domain jemand anderem überträgt.
Einen Wartestatus kann jeder beantragen. Man muss jedoch seine rechtlichen Ansprüche auf die Domain glaubhaft machen können, z. B. mit einem Firmenbuch- oder Markenregisterauszug.
Wenn Sie einen Wartestatus für eine .at-Domain beantragen möchten, senden Sie einen unterfertigten Brief, gerne auch als E-Mail Anhang (recht@nic.at), an die nic.at-Rechtsabteilung und erläutern Sie, um welche Domain es sich handelt und welche Rechte Sie daran haben. Legen Sie Bescheinigungen wie z. B. Firmenbuch- oder Markenregisterauszüge bei. Ist der Anspruch juristisch gerechtfertigt, wird der Wartestatus 1 gesetzt und Beantrager sowie Domain-Inhaber werden schriftlich informiert.
Wartestatus 1 gilt für einen Monat und kann vor Ablauf um einen weiteren Monat verlängert werden. Das heißt, es ist insgesamt eine maximale Dauer von zwei Monaten möglich. Wartestatus 2 gilt für die gesamte Dauer eines Rechtsstreits vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle.
DNSSEC (Domain Name System Security Extensions) ist eine Sicherheits-Erweiterung für das Domain Name System und garantiert die Echtheit (Authentizität) und Vollständigkeit (Integrität) von DNS-Antworten. Vereinfacht gesagt: Wenn jemand eine DNSSEC signierte Domain adressiert, ist zu 100% gewährleistet, dass er zu dieser Domain gelangt und verhindert das böswillige Verfälschen von DNS-Daten (von der Eingabe der Domain bis zur Anzeige der Webseite).
Für Fragen rund um DNSSEC Angebote wenden Sie sich bitte an Ihren Provider. Sie können auch gezielt nach einem .at-Partner suchen, welcher DNSSEC anbietet. Nutzen Sie dafür unseren .at-Partnerfinder.
Wenn Sie selbst über die nötige DNSSEC-Technologie für Ihre Nameserver verfügen und Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet wird, können Sie die Einstellungen (DS-Record) im nic.at Kunden-Login vornehmen.
Mehr zu den Sicherheitsprodukten von nic.at erfahren Sie in diesem Video.
Nach der Registrierung einer .at-Domain kann hier das Domain-Zertifikat angefordert werden. So kann der Inhaber bequem den Erfolg der Registrierung verfolgen und die Richtigkeit der Daten überprüfen. Diese Serviceleistung von nic.at ist kostenlos. Die Daten auf dem Zertifikat sind die Inhaberdaten, welche in unserer Datenbank hinterlegt sind. Wenn Daten auf Ihrem Zertifikat falsch sind, können Sie diese bei Ihrem Registrar ändern lassen bzw. im nic.at Kunden-Login (wenn Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet
wird) ändern. Das Zertifikat kann jederzeit und beliebig oft im Web angefordertwerden: Domain-Zertifikat anfordern.
Die "Authinfo" ist eine einmalige Ziffern/Zahlenkombination, die einer bestimmten Domain zugeordnet ist und die im Falle eines Registrarwechsels als Bestätigungscode gilt. Der Domain-Inhaber kann die Authinfo jederzeit bei seinem Registrar anfordern (oft ist das z. B. auch über Kundenportale möglich). Sobald Sie die Authinfo erhalten haben, übermitteln Sie diese Ihrem neuen Registrar, damit er die Domain zu sich transferieren kann. Der Registrar sollte nach erfolgreichem Transfer eine neue Authinfo setzen, da ansonsten die alte ihre Gültigkeit behält. Wichtig: Ihr aktueller Registrar muss Ihnen die Authinfo bekannt geben, auch wenn z. B. noch alte Rechnungen offen sind.
Für den Fall, dass der aktuelle Registrar die Authinfo nicht bekannt gibt, bietet nic.at in Kooperation mit Ihrem neuen Registrar ein Alternativ-Verfahren an: Der neue Registrar kann bei nic.at einen Bestätigungs-Token anfordern, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird. Der Token ist 21 Tage gültig und an diesen bestimmten Registrar gebunden. Sobald Sie den Bestätigungs-Token an Ihren neuen Registrar weitergeben, kann er die Domain automatisch in seine Verwaltung übernehmen.
Wenn Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet wird, finden Sie Ihre Authinfo im nic.at Kunden-Login.
Eine Domain ist ein im Internet weltweit einmaliger, unter gewissen Regeln frei wählbarer Name, unterhalb einer Top-Level Domain (TLD), wie z. B. name.at. Bei TLDs unterscheidet man zwischen generischen Top-Level Domains (gTLDs), wie z. B. .com, .org oder .info und länderspezifischen (country code) Top-Level Domains (ccTLDs), wie z. B. .at oder .de. Zusätzlich gibt es sogenannte "Neue Top-Level Domains" (New gTLDs). In diese Kategorie fallen sämtliche generische Domains, welche ab März 2013 eingeführt wurden. Dazu zählen beispielsweise .blog, .shop. oder .wien.
Verwendung von Domains:
Eine Domain kann z. B. für Web-, E-Mail- oder FTP-Dienste verwendet werden.
Zu Ihrem Domainnamen können Sie sich auch eine Sub-Level Domain einrichten lassen, d.h. eine weitere Bezeichnung vor dem eigentlichen Domainnamen, welche mit einem Punkt getrennt wird (z. B. „mein.name.at“). Diesen Service stellt Ihnen ein Provider zur Verfügung. Eine Übersicht aller .at-Partner finden Sie in unserem .at-Partnerfinder.
Weiterführende Informationen zu gTLDs und ccTLDs finden Sie auch im Bereich Wissenswertes unter Rechtliches/Domain-Policy.
Ihre .at-Domain ist ein im Internet weltweit einmaliger, eindeutiger und unter Berücksichtigung der Registrierungsrichtlinien frei wählbarer Name unterhalb der Top-Level Domain .at. Eine Domain kann z. B. für Web-, E-Mail- oder FTP-Dienste verwendet werden.
Der Preis pro Domain bei nic.at direkt beträgt für die Vergabe (Delegation) und das erste Jahresentgelt je 34,00 Euro zzgl. USt. Die Höhe der Umsatzsteuer ist davon abhängig, in welchem Land Ihr Rechnungsempfänger seinen Sitz hat. In Österreich beträgt die USt. 20 %, d. h. die Domain kostet im ersten Jahr 81,60 Euro, in jedem weiteren Jahr 40,80 Euro (alle Steuersätze sind zu finden unter www.nic.at/preise). Sämtliche Entgelte sind bei der Neuregistrierung im Voraus (mittels Bankeinzug, Kreditkartenzahlung/Debitkartenzahlung, EPS Überweisung oder Paypal) zu bezahlen.
Sonderkonditionen gibt es für nic.at-Registrare.
Ein Token ist eine einmalige Ziffern/Zahlenkombination und dient als Authorisierungscode für die Änderung des Rechnungsempfängers. Der Token kann bei der Registrierung oder Änderung von Domain-Daten verwendet werden.
Ein Inhaberwechsel ist die Übertragung der Domain auf eine andere physische oder juristische Person. Bei Organisationen zählen auch Änderungen der Rechtsform oder des Firmenwortlauts als Inhaberwechsel.
Wird die Domain von einem Registrar verwaltet und möchte der neue Domain-Inhaber bei diesem Registrar bleiben, wickelt der Registrar den Inhaberwechsel ab.
Ist gleichzeitig mit dem Inhaberwechsel auch ein Registrartransfer gewünscht, benötigt der neue Domain-Inhaber die AuthInfo für die Domain. Diese erhält er vom aktuellen Domain-Inhaber, der sie wiederum bei seinem aktuellen Registrar erfährt. Der neue Registrar führt zuerst den Transfer mittels AuthInfo durch und ändert dann die Inhaberdaten auf den neuen Domain-Inhaber.
Wie Sie als nic.at Direktkunde einen Inhaberwechsel durchführen, erfahren Sie hier.
Ein nic.at-Handle ist ein Nummerncode, der auf eine dazugehörige Person und deren Daten verweist, vergleichbar mit einer Kundennummer. Statt bei jeder Eingabe die Person mit allen Daten neu einzutragen, genügt die Angabe der Nummer, des Handles. Ein nic.at-Handle besteht aus zwei bis vier Buchstaben, gefolgt von Ziffern und -NICAT (z. B. SB10312596-NICAT). Die Anfangsbuchstaben sind in der Regel die Initialen der Person bzw. der Organisation.
Das Registrant-Handle ist das Inhaber-Handle der jeweiligen Domain(s) und dient als Benutzername für das nic.at Kunden-Login.
Provider, die mit nic.at einen speziellen Kooperationsvertrag (Registrar-Vertrag) über die Domain-Verwaltung für Domains seiner Domain-Inhaber abschließen, werden Registrare genannt. Sie unterliegen einer gewissen Qualitätskontrolle und dürfen die meisten Änderungen (z. B. Inhaberwechsel oder eine Domain-Kündigung) ohne das explizite Vorlegen der Bestätigung des Domain-Inhabers bei nic.at veranlassen, haften aber auch bei Fehlern.* Registrar zu sein ist aber keine Voraussetzung, um .at-Domains registrieren zu können.
Eine Übersicht aller Registrare finden Sie im .at-Partnerfinder.
*Der Registrar erhält die Informationen für die gewünschten Änderungen vom Domain-Inhaber, dokumentiert und archiviert diese und führt die Änderung bei nic.at durch. Der Registrar ist Anlaufstelle, wenn z. B. die Korrektheit einer Änderung bestritten wird. Er muss die Korrektheit der Änderung mittels Übermittlung des Auftrags des Domain-Inhabers beweisen.
Ganz allgemein gilt, dass man sich im Internet mit „offenen Augen“ bewegen und nicht jedem vertrauen soll – in der „Offline“-Welt tritt man Personen, die man nicht kennt, auch skeptisch gegenüber und vertraut nicht jedem ohne Sicherheiten seine Daten (z. B. den Pin der Bankomatkarte) oder sein Geld an, der einem zusagt, dass er ihm beispielsweise eine Ware liefert.
Sollte man trotzdem einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein, dann kann man jederzeit auf die Möglichkeiten des Rechtsstaates zurückgreifen und dies den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen. Zusammenfassend ist zu betonen, dass für solche Handlungen der Betreiber von Webseiten oder der Versender von E-Mails selbst verantwortlich ist und deshalb auch bei etwaigen Rechtsverletzungen einzustehen hat.
Was außerhalb des Internets gilt, kommt also natürlich auch in der „Internetwelt“ zur Anwendung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Verwiesen werden soll hier beispielhaft auch auf Organisationen, die sich mit der Bewusstseinsschaffung rund um unerlaubte oder illegale Aktivitäten oder Inhalte im Internet beschäftigen: www.internetombudsmann.at , www.saferinternet.at , www.cert.at , www.stopline.at
Bei Rechtsstreitigkeiten um .at-Domains kann ein Wartestatus beantragt werden. Dieser garantiert, dass für die Dauer der Streitigkeit kein Inhaberwechsel durchgeführt werden kann.
Grundsätzlich gibt es keine außerordentliche Streitschlichtungsstelle für .at-Domains. Wenn eine außergerichtliche Beilegung von .at-Domain Streitigkeiten nicht möglich ist, steht der Gang zu den ordentlichen Gerichten offen. Die Parteien müssen sich selbst um eine Einigung bemühen. nic.at ist kein Vermittler und trifft keine Entscheidungen, stellt jedoch mit dem Wartestatus eine faire Grundlage zur Verfügung.
Unterstützt Ihr neuer Registrar/Provider DNSSEC, so bleibt Ihre Domain weiterhin signiert. Unterstützt er DNSSEC nicht, werden beim Wechsel zum neuen Registrar/Provider die DS-Records automatisch entfernt. Das bedeutet, dass Ihre Domain dann nicht mehr DNSSEC signiert ist. Darüber werden Sie von uns per E-Mail informiert.
Wenn Sie keinen Wartestatus für die .at-Domain beantragen, bevor Sie den Domain-Inhaber kontaktieren oder klagen, besteht die Gefahr, dass der derzeitige Domain-Inhaber die Domain an jemand anderen überträgt. Damit wäre Ihre Verhandlung und Klage gegenstandslos und muss gegen den neuen Domain-Inhaber wiederholt werden (der die Domain jedoch auch wieder weiter übertragen kann, solange kein Wartestatus beantragt wird).
Bedenken Sie: Wenn der Domain-Inhaber im Ausland ist, wird die Rechtsverfolgung möglicherweise schwieriger.
Von Datenklau über einen Hacker-Angriff bis hin zur DoS-Attacke, Erpressung oder einer irrtümlichen oder vorsätzlichen Datenrechtsverletzung: Die Erscheinungsformen von unerlaubten Handlungen im Internet und die dadurch entstehenden Schäden sind vielfältig. Typische Beispiele hierfür sind:
- Spam: Das massenhafte Versenden von unerwünschten E-Mails.
(vgl. http://www.internet4jurists.at/e-mail/e-mail.htm) - Phishing: Das Fälschen von Webseiten oder E-Mails, um die Internet-Nutzer zur Bekanntgabe geheimer Zugangsdaten (z. B. Bankdaten) zu bringen. (vgl. Wikipedia Phishing)
- Betrug: Wenn z. B. die online bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert wird.
- Kreditkartenbetrug: Hier werden gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet, um dem Karteninhaber einen finanziellen Schaden zuzufügen. (vgl. Wikipedia Kreditkartenbetrug)
- Illegale Pornografie
- Identitätsdiebstahl oder -missbrauch (vgl. Wikipedia Identitätsdiebstahl)
- Äußerungsdelikte: wie z. B. Verleumdnung oder Ehrenbeleidungung
Länderendungen (ccTLDs) wie z. B. .at und .de sind historisch gewachsen und beruhen stark auf lokalen Gepflogenheiten und Rechtslagen. Für .at bindend sind die AGB und Registrierungsrichtlinien der nic.at. Beide Dokumente können Sie hier downloaden:
Bei Registrierung einer .at-Domain gehen Sie einen Vertrag mit nic.at ein. Unsere Unternehmer- und Kontaktdaten sind:
Firma: nic.at GmbH
Adresse: Jakob-Haringer-Straße 8/V, 5020 Salzburg, Austria,
Telefon: +43 662 46 69 -0
E-Mail: service@nic.at
Webseite: www.nic.at
Als nic.at-Registrar dürfen Sie die meisten Datenänderungen (z. B. Inhaberwechsel, Domain-Kündigung) durchführen, ohne dass Sie eine Bestätigung des Inhabers direkt bei nic.at vorlegen müssen - Ihre Anträge können automatisiert (und somit schneller) abgearbeitet werden. Sie erhalten einen speziellen Registrar-Preis, eine spezielle Betreuung durch das Registrar-Team sowie Zugang zum Registrar-Web und scheinen auf der nic.at-Website im .at-Partnerfinder als offizieller nic.at-Partner auf.
Domain Nameserver verwalten die Information, welche IP-Adresse zu welchem Domainnamen gehört. Jedes Mal, wenn eine Seite im Internet angewählt wird, muss ein Nameserver die entsprechende IP-Adresse zurückliefern, damit der Browser eine direkte Verbindung zur Seite aufbauen kann.
nic.at verlangt bei der Registrierung einer Domain mindestens zwei richtig konfigurierte Nameserver (Für den Fall, dass ein Nameserver ausfällt, ist die Domain weiterhin über den zweiten Nameserver aufrufbar.) Die Konfiguration wird auch bei jeder der darauf folgenden Datenänderungen überprüft. Fehler in der Nameserver-Konfiguration sind ein Ablehnungsgrund für Domain-Anträge. Bei Registrierung einer .at-Domain übernimmt in der Regel ein Provider alle notwendigen Einstellungen und Konfigurationen.
Wenn ein Provider eine Domain aus seinen Nameservern austrägt, weil z. B. der Domain-Inhaber nicht mehr auffindbar ist oder seinen Vertragspflichten nicht nachkommt und dies nic.at bekannt gibt, bezeichnet man diesen Vorgang als "Zone Löschung". Die Domain ist durch die Austragung technisch außer Betrieb gesetzt. Der Domain-Inhaber kann dadurch seine Domain verlieren, wenn er keine neuen Nameserver bekannt gibt. Weitere Informationen zur Zone Löschung finden Sie hier.
Eine natürliche Person (= Mensch) ist mit der Volljährigkeit geschäftsfähig. Eine juristische Person ist ein Gebilde (z. B. ein Unternehmen), das selbst Träger von Rechten und Pflichten ist und das durch Organe - also natürliche Personen - vertreten wird. Beispiele für juristische Personen sind: GmbH, AG, Vereine, Stiftungen, Gebietskörperschaften, etc.
nic.at überprüft bei Änderungen der Domain-Daten direkt bei nic.at, ob die vertretungsbefugte Person der Organisation der Änderung zugestimmt hat.
Sie können bei einer verdächtigen Rechnung für Ihre Domain ein paar Dinge prüfen, um eventuell selbst festzustellen, ob es sich um eine echte oder um eine Schwindelrechnung handelt. Leider sind immer wieder gefälschte Rechnungen im Umlauf. Ob aktuell Fake-Rechnungen verschickt werden, können Sie unter https://www.nic.at/de/news/aktuelles prüfen.
- Handelt es sich um eine ausländische IBAN? Wenn ja, habe ich meinen Provider/Registrar im Ausland oder weiß ich, dass der eigentlich den Sitz in Österreich/Deutschland hat?
- Name des Absenders: Sind Sie sich nicht mehr sicher, wie Ihr Registrar heißt und Sie können so den Namen nicht prüfen? Hier (https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois) können Sie den Registrar Ihrer Domain abfragen. Sollten Sie Ihre Domain direkt bei nic.at beziehen, ist das Datenfeld vom Registrar leer.
- Achtung: Es kann sein, dass Ihre Domain nicht direkt von einem Registrar, sondern bei einem Reseller (Wiederverkäufer) verwaltet wird. Ein Reseller wird in der Whois-Datenbank nicht als Registrar angezeigt, da Reseller über die Systeme der Registrare arbeiten. Bei Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie bitte direkt den Registrar. Der Registrar weiß, ob die Domain direkt von ihm oder von einem Reseller verwaltet wird.
- IBAN des Registrars: Über die Whois-Abfrage (https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois) finden Sie nicht nur den Registrar, sondern auch den Link zu seinen Daten inkl. Homepage. Sie können entweder über die Homepage des Registrars die IBAN gegenprüfen, oder ihn direkt kontaktieren und nachfragen.
Sollten Sie sich zudem noch nicht sicher sein, können Sie uns gerne jederzeit per Mail (service@nic.at) oder per Telefon (0662 4669 841) kontaktieren.
Domain-Änderung durch einen Registrar:
Üblicherweise wird die Domain von einem Registrar verwaltet, welcher auch die gewünschten Änderungen für Ihre Domain durchführt.
Domain-Änderung einer bei nic.at verwalteten Domain:
Wenn Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet wird, können Sie Datenänderungen im nic.at Kunden-Login vornehmen. Betrifft die Änderung mehr als 25 Domains, können Sie auch eine Massenänderung beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bei allen Domains dieselben bestehenden Daten auf dieselben neuen Daten geändert werden.
Dauer einer Datenänderung:
Sind alle nötigen Unterlagen fehlerfrei eingelangt, dauert eine Datenänderung bei nic.at im Regelfall einen bis maximal drei Werktage. Wir informieren Sie per E-Mail über den Status der beantragten Änderung sowie über etwaige fehlerhafte Anträge oder fehlende Dokumente. Änderungen durch nic.at Registrare werden sofort wirksam, da keine zusätzliche Bestätigung bei nic.at erforderlich ist.
Auf Wunsch des Domain-Inhabers können folgende Daten in der Whois-Datenbank ausgeblendet werden:
- Telefonnummer
- Faxnummer
- E-Mail-Adresse
Wenn Sie diese Daten ein- oder ausblenden möchten, ist hierzu eine Änderung der Personendaten notwendig. Diese Änderung können Sie bei Ihrem Provider/Registrar bzw. als nic.at Direkt-Kunde im nic.at Kunden-Login durchführen.
Sollen alle Daten vor der Öffentlichkeit verborgen werden, benötigen Sie den Dienst eines Treuhänders (z. B. Notar, Rechtsanwalt, Provider), dem Sie die Domain mit einem Inhaberwechsel übertragen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Tätigkeiten des Treuhänders in Bezug auf die Domain in einem Vertrag (am besten schriftlich) regeln. Denn bei nic.at scheint dann der Treuhänder als offizieller Domain-Inhaber auf - dieser ist also auch Vertragspartner, der alle Verfügungen hinsichtlich der Domain treffen darf.
nic.at veröffentlicht keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt. Daten von juristischen Personen (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) werden in der Whois Datenbank öffentlich angezeigt, wobei Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse ausgeblendet werden können. Wenn Sie als natürliche Person Ihre Daten dennoch in der Whois einblenden möchten, ist hierzu eine Änderung der Personendaten notwendig. Diese Änderung können Sie bei Ihrem Provider/Registrar bzw. als nic.at Direkt-Kunde im nic.at Kunden-Login durchführen. Details finden Sie in unserer Whois Policy bzw. AGB und Registrierungsrichtlinien sowie unserer Datenschutzerklärung.
nic.at behält sich vor, die Domain nicht aufzusperren, insbesondere bei missbräuchlicher Inanspruchnahme der nic.at durch den Domain-Inhaber (z. B. wiederholte Nichtzahlung) oder falls sich die Domain im Wartestatus befand (vgl. Punkt 2. der AGB).
Der Domain-Inhaber hat alle Rechte und Pflichten an seiner .at-Domain. Das heißt, er hat das alleinige Nutzungsrecht und kann über die Domain verfügen, sie also nutzen, vermieten, an jemand anderen übertragen etc. Ohne seiner Zustimmung dürfen keine Daten an der Domain verändert werden. Er hat aber auch die Pflicht, laufende Domain-Entgelte (selbst oder über einen Provider/Registrar) zu bezahlen und haftet für Rechtsverletzungen, die durch die Domain entstehen.
Für den Registrierungsvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Registrierungsrichtlinien der nic.at:
Rechtlich ist der Domain-Vertrag ein gemischter Vertrag (sowohl ein Werkvertrag als auch ein Dienstleistungsvertrag). Der Registrierungsvertrag ist ein unbefristeter Vertrag, der erst durch Kündigung der .at-Domain beendet wird. Die Zahlungspflicht erlischt somit erst, wenn der Vertrag aufgelöst ist. .at-Domains werden jährlich verrechnet – nach Leistungszeitraum. Dieser beginnt am Tag der Delegation der Domain und läuft jeweils ein Jahr.
Der Domain-Inhaber kann die Domain jederzeit sofort oder mit Ablauf des Leistungszeitraumes kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor Beginn des neuen Leistungszeitraumes erfolgen. Auf Entgelt, das nicht ausgeschöpft wird, besteht kein Rückvergütungsanspruch – auch nicht, wenn die Kündigung vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums wirksam wird.
Die Entgelte sind im Voraus zu bezahlen. Als Zahlungsart können Sie zwischen Bankeinzug, Kreditkartenzahlung/Debitkartenzahlung, EPS Überweisung oder Paypal wählen. Innerhalb von fünf Werktagen versendet nic.at die Rechnung für die Registrierung einer Domain. Die folgenden Jahresentgelte sind spätestens am Stichtag der Domain fällig.
Etwaige Beschwerden richten Sie bitte an unsere Service-Abteilung (Telefonnummer: +43 662 4669 -840 oder per Email: service@nic.at). Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 Uhr–18 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).
Als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist Ihr Rücktrittsrecht bei einer .at-Domain folgendermaßen geregelt: Mit der Bestellung erfolgt die sofortige Delegation der Domain. Dadurch ist dieser Teil des Vertrags von nic.at erfüllt und es besteht kein Rücktrittsrecht in Bezug auf die Delegation. Das Delegationsentgelt ist in jedem Fall zu bezahlen.
Konsumenten können aber hinsichtlich des laufenden Jahresentgelts ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, es reicht das Absenden einer schriftlichen Information vor Ablauf dieser Frist. Ein Musterrücktrittsformular finden Sie hier.
In diesem Fall zahlen wir dem Rechnungsempfänger die erhaltene Zahlung für das laufende Jahresentgelt zurück – spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittsinformation. Wir überweisen mit dem Zahlungsmittel, das bei der Bestellung eingesetzt wurde – außer es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Rückzahlung ist kostenlos.
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss er nic.at mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über seinen Rücktritt informieren. Ein Musterrücktrittsformular finden Sie hier.
Es kann verschiedene technische Ablehnungsgründe bei einem Domain-Antrag geben, wie z. B. unvollständige Angaben oder unerlaubte Zeichen. Der häufigste Ablehnungsgrund ist jedoch die fehlerhafte Nameserver-Konfiguration. nic.at verlangt bei der Registrierung einer Domain mindestens zwei richtig konfigurierte Nameserver. Bei Fragen zu Ihrer Nameserver-Konfiguration wenden Sie sich bitte an Ihren Provider/Registrar.
.at-Domains können prinzipiell von jedermann registriert werden, egal ob Privatperson, Firma, Verein oder Organisation. Als Domain-Inhaber muss entweder eine natürliche Person oder eine Organisation (juristische Person) angegeben werden. Eine Organisation muss mit dem gültigen Rechtsform-Zusatz angegeben werden.
Privatpersonen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Inhaber, die natürliche Personen sind, sind mit Vor- und Nachnamen im Namensfeld einzutragen. Umlaute sind bei Inhaberangaben nicht zulässig.
Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. OG, GmbH, Vereine usw.) müssen im Organisationsfeld eingetragen werden - vollständig und mit etwaigem Rechtsformzusatz. Steht im Namensfeld (optional) zusätzlich eine Person, so gilt diese lediglich als Ansprechperson, nicht aber als Domain-Inhaber.
Bei Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist zusätzlich eine natürliche Person im Namensfeld anzugeben, die auch Inhaber der Domain ist. (Beispiel: Organisation ist Pension Maier und im Namensfeld steht Christian Maier. Dies bedeutet, dass Christian Maier Inhaber der Domain ist, sofern die Pension Maier über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.)
Als Registrant wird der Inhaber einer Domain bezeichnet. Zusätzlich zum Domain-Inhaber sind bei einer Domain mindestens ein technischer Kontakt (Tech-C) eingetragen. Der Tech-C hat keine Rechte und Pflichten an der Domain, diese liegen beim Registrant (Domain-Inhaber).
Es ist gesetzlich geregelt, wer eine Organisation nach außen vertreten darf: z. B. der Geschäftsführer bei einer GmbH, der Vorstand bei einer AG oder der Vereinsobmann bei einem Verein. nic.at überprüft bei Änderungen an einer .at-Domain, ob die zeichnungsberechtigte Person der Organisation zugestimmt hat. Ein Provider/Registrar ist nicht zeichnungsberechtigt für den Domain-Inhaber.
nic.at ist die Vergabestelle (Registry) für Domains mit den Endungen .at, .or.at und .co.at. Wir stellen sicher, dass jede .at-Domain weltweit nur einmal registriert ist.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Domain-Inhaber und nic.at bezieht sich ausschließlich auf die .at-Domain. nic.at bietet keine weiteren Dienstleistungen, wie Webspace oder Nameservices an und hat somit keinen Einfluss auf die Inhalte einer Webseite. Weiters ist nic.at nicht für E-Mails oder URLs verantwortlich. Diese Dienste werden üblicherweise von einem Provider angeboten, mit dem der Domain-Inhaber einen zusätzlichen Vertrag eingehen kann.
Die nic.at GmbH wurde 1998 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Salzburg, Österreich. Weiterführende Informationen finden Sie unter Firmengeschichte und Aufgaben der nic.at.
Es gibt außerdem ein kurzes Vorstellungsvideo auf YouTube.
Der Rechnungsempfänger hat keine Rechte an der Domain. Das Entgelt für die Delegation sowie die Nutzung im ersten Jahr sind bei nic.at während des Registrierungs-Prozesses zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgt pro Leistungszeitraum (= 1 Jahr). Die letzte Zahlungserinnerung wird immer an den Domain-Inhaber gesendet, somit wird dieser über die etwaige Nichtzahlung (durch den Rechnungsempfänger) informiert.
Meist werden Domains über einen Provider/Registrar registriert und verrechnet. Wenn die Domain bei einem Provider/Registrar verwaltet wird, fungiert dieser immer als Rechnungsempfänger der Domain. Es können aber auch andere Personen als Rechnungsempfänger eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Provider/Registrar. Falls Sie Ihre .at-Domain bei nic.at registriert haben, können Sie als Domain-Inhaber den Rechnungsempfänger im nic.at Kunden-Login jederzeit ändern.
Dazu loggen Sie sich auf der nic.at Webseite mit Ihren Zugangsdaten im "Kunden-Login" ein. Hier wählen Sie die .at-Domain aus, für welche Sie die E-Mail-Adresse für die Security-Lock Domain ändern möchten. Klicken Sie nun in der Zeile Ihrer ausgewählten Domain auf "ändern" danach werden Sie auf die Seite "Security-Lock ändern" weitergeleitet. Hier sehen Sie Ihre Domain und die aktuell hinterlegte Bestätigungs-E-Mail-Adresse. Ihre neue E-Mail-Adresse geben Sie zwei mal ein und klicken auf absenden. Danach erhalten Sie eine E-Mail an die aktuelle Bestätigungs-E-Mail-Adresse von uns übermittelt, mit welcher Sie die Änderung der E-Mail-Adresse bestätigen müssen. Sobald Sie diese Mail bestätigen, ist die Änderung der E-Mail-Adresse für Ihre ausgewählte Security-Lock Domain durchgeführt.
Liegt die Domain in der Verwaltung Ihres Registrar/Provider, wenden Sie sich für die Änderung der Security-Lock E-Mail-Adresse an diesen.
Bei einem Änderungswunsch einer Security-Lock Domain erhalten Sie nach dem Versenden des Änderungsantrags einen Link per E-Mail an die hinterlegte Security-Lock Mail-Adresse. Mit Klick auf den Link werden Sie direkt auf die nic.at Webseite weitergeleitet, wo Sie die Änderung einsehen und bestätigen sowie ablehnen können.
Das Security-Lock erlischt automatisch mit der Kündigung oder einem Inhaberwechsel der Domain. Natürlich kann auch nur das Security-Lock Service gekündigt werden, dieses können Sie direkt über Ihren "Kunden-Login" vornehmen – das hat keine Auswirkung auf die Funktionalität Ihrer Domain. Liegt die Domain in der Verwaltung Ihres Registrar/Provider, wenden Sie sich für die Kündigung Ihrer Domain an diesen.
Wird das Jahresentgelt nicht fristgerecht bezahlt, wird Security-Lock ebenso automatisch deaktiviert.
In der Whois-Abfrage werden - je nach Rechtsperson - Informationen über den Domain-Inhaber, den technischen Ansprechpartner (Tech-C) und technische Daten (Nameserver, DNSSEC-Informationen) der delegierten Domain zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass nic.at keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt - veröffentlicht. Daten von juristischen Personen (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) werden in der Whois Datenbank öffentlich angezeigt, wobei Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax und E-Mail Adresse ausgeblendet werden können.
Die nic.at-Whois-Datenbank ist eine urheberrechtlich geschützte Datenbank. Die Abfrage einzelner Domains wird der Internet-Community bis auf weiteres kostenlos ermöglicht. Das alleinige Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung oder öffentliche Wiedergabe der Datenbank oder Teile derselben liegt bei nic.at.
Sollte es sich bei den Inhaberdaten um eine Privatperson handeln, dessen Daten nicht angezeigt werden, kann in begründeten Fällen ein Auskunftsbegehren beantragt werden. Nur Personen, die sich bei nic.at authentifizieren und ein berechtigtes Interesse nachweisen, erhalten Auskünfte zu privaten Inhaberdaten. Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder auch Personen oder deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten an nic.at wenden und ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Gehören Sie zu diesen Personen, verwenden Sie für Ihr Auskunftsbegehren bitte folgendes Webformular.
Domainnamen unter .at, co.at und .or.at müssen mindestens ein Zeichen beinhalten und dürfen maximal 63 Zeichen lang sein.
Ein gültiger Domainname darf Buchstaben ("a-z"), Ziffern ("0-9") und Bindestriche ("-") sowie IDN Zeichen enthalten. Der Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Zwei Bindestriche hintereinander an dritter und vierter Stelle des Domainnamens sind ebenfalls, aus technischen Gründen, nicht erlaubt.
Nur Personen, die sich bei nic.at authentifizieren und ein berechtigtes Interesse nachweisen erhalten Auskünfte zu privaten Inhaberdaten. Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder auch Personen oder deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten an nic.at wenden und ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Gehören Sie zu diesen Personen, verwenden Sie für Ihr Auskunftsbegehren bitte folgendes Webformular. Inhaber- und Kontaktdaten von Firmen und Organisationen können Sie in der Whois Datenbank abrufen.
Wenn das Passwort nicht mehr bekannt ist bzw. noch nie ein Passwort erstellt wurde (automatische Erstellung durch nic.at ) kann ein neues Passwort (Passwort-Recovery ) gesetzt werden. Nach der Eingabe des Inhaber-Handles bzw. einer zugewiesenen Domain wird eine E-Mail an die beim Inhaber eingetragene E-Mail-Adresse gesendet. In dieser E-Mail ist ein Link angegeben, über welchen das neue Passwort gesetzt werden kann. Dieser Link ist 60 Minuten gültig.
Die E-Mail-Adresse des Inhabers kann über den Account-Recovery Prozess geändert werden. Nach Eingabe des Inhaber-Handles bzw. einer zugewiesenen Domain sowie der NEUEN E-Mail-Adresse wird ein Formular generiert und zum Download zu Verfügung gestellt. Nach dem Upload des unterschriebenen Formulars und Absenden (Änderungsantrag einreichen) des Antrages wird dieser durch das nic.at Service-Team bearbeitet. Sobald die Änderung durchgeführt wurde kann die Zusendung des Links für das neue Passwort beantragt werden.
Wenn Ihre .at-Domain bei einem Provider/Registrar liegt, dann erhalten Sie keine Rechnungen von nic.at, sondern nur von Ihrem Provider/Registrar, welcher das Domain-Entgelt inklusive dem von Ihnen bestellten Servicepaket verrechnet.
Sie haben eine Rechnung von nic.at erhalten?
Dann liegt Ihre Domain entweder direkt bei uns und wird deshalb einmal jährlich von uns verrechnet oder Ihr Registrar ist vom Vertrag als Rechnungsempfänger zurückgetreten. Das bedeutet, dass Sie das Domain-Entgelt ab sofort von nic.at in Rechnung gestellt bekommen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall Ihren Provider kontaktieren und Ihre Domain wieder zu Ihrem (oder einem anderen) Provider transferieren, da nic.at keine Services wie z. B. E-Mail, Webspace etc. anbietet.
Sie erhalten Rechnungen von nic.at normalerweise per E-Mail. Auf Wunsch können Rechnungen aber auch postalisch versendet werden. Wenn Sie dies bevorzugen, können Sie die Versandart im nic.at Kunden-Login ändern.
Wie kann ich Rechnungen von nic.at bezahlen?
Sie können Ihre offene Rechnung online mittels Paypal, Kreditkarte/Debitkarte oder Online-Banking bezahlen. Für den nic.at Kunden-Login verwenden Sie bitte die Daten von Ihrer Rechnung (Kundennummer, Rechnungs- oder Mahnungsnummer, Fälligkeitsdatum der Rechnung oder Mahnung) oder Ihre persönlichen Login-Daten.
Gerne können Sie die Rechnung auch mittels Banküberweisung begleichen. Unsere Bankverbindung lautet:
Bankverbindung:
Bank Austria, Schubertring 14, A-1010 Wien
Konto-Nr.: 660 497 942, BLZ: 12000
BIC: BKAUATWW
IBAN: AT52 1200 0006 6049 7942
lautend auf: nic.at GmbH
Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck den Domainnamen oder die Rechnungsnummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuweisen können.
Grundsätzlich kennt das Internet nur ASCII-Zeichen: 26 lateinische Buchstaben, zehn Ziffern und Bindestrich. Trotzdem können Umlaute und Sonderzeichen in Domainnamen vorkommen. Bei .at-Domains sind 34 Zeichen , welche in der Zeichentabelle definiert sind, möglich - sogenannte IDN (Internationalized Domain Name). Der Domain-Vertrag basiert auf IDN-Zeichen (nicht ACE-String).
Damit diese weltweit dargestellt werden können, müssen alle IDNs in eine Zeichenkette umkodiert werden, welche nur noch die erlaubten ASCII-Zeichen enthält. Diese Umwandlung basiert auf der so genannten "Punycode Vorschrift", welche einen ACE-String (ASCII-Compatible Encoding) generiert. Die neu umgewandelte Zeichenfolge (ACE) wird mit einem 4-stelligen Präfix "xn--" versehen, welcher angibt, dass es sich bei der Domain um eine IDN handelt. Zwischen der Präfix-Kodierung stehen die Buchstaben, die nicht extra kodiert werden müssen, da sie dem ASCII-Code entsprechen.
Um die Einmaligkeit der IDN sicherzustellen, werden in der Whois-Datenbank im Web sowohl IDN als auch Punycode angezeigt, ebenso auf der Rechnung.
Beispiele für IDN und ACE:
IDN: | ACE-String: |
österreich.at | xn--sterreich-z7a.at |
bücher.at | xn--bcher-kva.at |
äöü.at | xn--4ca0br.at |
Sowohl der Registrar als auch nic.at sind jeweils Verantwortliche (= Controller) für ihre Daten. Hinsichtlich der Domain-Daten fungiert der Registrar gegenüber nic.at als Datenübermittler und ist daher nicht als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der DSGVO zu sehen.
Wenn im Organisationsfeld ("organization") eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit ist (z.B. OG, GmbH, Vereine, ...), so ist diese der Domain-Inhaber. In diesem Fall ist eine etwaige zusätzlich angegebene natürliche Person im Feld "personname" ausschließlich eine Ansprechperson, aber NICHT der Domain-Inhaber.
Wenn im Organisationsfeld ("organization") keine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B." "personname: Max Mustermann" und "organization: Pension Mustermann") angegeben ist, so ist die im Feld "personname" angegebene Person der Domain-Inhaber. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Angabe von „personname: Max Mustermann“ und „organization: Pension Mustermann“ Hr. Mustermann Domain-Inhaber ist, sofern die Pension Mistermann über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Inhaber, die natürliche Personen sind, sind mit Vor- und Nachnamen im Feld "personname" einzutragen.
Der Transfer (Übernahme) einer Domain von einem Registrar oder einem anderen nic.at Kunden-Login kann über jeden Account im nic.at Kunden-Login (Menüpunkt: Domains) gestartet werden, muss aber durch ein vom Domain-Inhaber unterschriebenes Formular (Inhaberwechsel) bestätigt werden. Nach der Durchführung wird automatisch das korrekte Inhaber-Handle eingetragen.
Wenn der neue Inhaber noch kein nic.at Kunden-Login hat und die Domain weiterhin im nic.at Endkundensystem verwaltet werden soll, dann kann die Übernahme über den Punkt „Verwaltung“ gestartet werden. Im Zuge der Transaktion wird für den neuen Inhaber ein Kunden-Login erstellt und die Domain nach Durchführung des Inhaberwechsels diesem zugewiesen.
Um einen Inhaberwechsel handelt es sich, wenn eine neue Rechtsperson (Organisation oder Person) bei der/den Domain/s eingetragen werden soll.
Wenn der neue Inhaber bereits ein nic.at Kunden-Login hat, kann die Domain in diesen übernommen werden. Diese Transaktion kann im Login-Bereich unter "Domains" gestartet werden. Nach erfolgreicher Durchführung des Inhaberwechsel sind die Daten des neuen Domain-Inhabers hinterlegt.
Wenn der neue Inhaber noch kein nic.at Kunden-Login hat und die Domain weiterhin im nic.at Endkundensystem verwaltet werden soll, dann kann die Übernahme über den Punkt "Verwaltung" gestartet werden. Im Zuge der Transaktion wird für den neuen Inhaber ein Kunden-Login erstellt und die Domain nach Durchführung des Inhaberwechsels diesem zugewiesen.
Für den Inhaberwechsel wird ein unterschriebenes Formular benötigt.
Wenn ein Provider eine Domain aus seinen Nameservern austrägt, weil z. B. der Domain-Inhaber nicht mehr auffindbar ist oder seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, bezeichnet man diesen Vorgang als "Zone Löschung". Die Domain ist durch die Austragung technisch außer Betrieb gesetzt.
Bei einer Zone Löschung kontaktiert nic.at den Domain-Inhaber schriftlich und gibt ihm vier Wochen Zeit, neue Nameserver-Daten zu schicken. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist oder ist der Inhaber nicht erreichbar, kann die Domain gelöscht werden und ist frei zur Neuvergabe. Offene Domain-Rechnungen werden auf jeden Fall eingefordert.
Zone Löschung ist keine Kündigung!
Dieser Ablauf ist (im Gegensatz zu einer regulären Kündigung) zeit- und kostenintensiv. Stellt nic.at fest, dass der Inhaber die Domain ursprünglich kündigen wollte und der Provider die Zone Löschung statt des normalen Kündigungswegs gewählt hat, kann dem Provider eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.
Was wird für eine erfolgreiche Zone Löschung benötigt?
Damit die Zone Löschung erfolgreich ist, muss die Nameserver-Antwort für die betroffene Domain folgende Kriterien erfüllen:
- Es wird einer der folgenden Stati (Rcode) zurück geliefert:
- NXDOMAIN
- REFUSED
- NOERROR mit leerer Answer Section
- Das AA-Flag für Authoritative Answer darf nicht gesetzt sein
- Es sind keine SOA/NS-Records auf die eigenen Server eingetragen
Als Domain-Inhaber können Sie jederzeit die Zusendung der zu Ihrer Domain hinterlegten Whois-Daten beantragen - bitte verwenden Sie dazu folgendes Webformular. Inhaberdaten von juristischen Personen werden in der Whois-Datenbank öffentlich angezeigt und können dort überprüft werden. Sie können auch jederzeit online ein aktuelles Domain-Zertifikat zu Ihrer Domain anfordern, das wir an die hinterlegte E-Mail-Adresse zusenden.
Wenn Sie Ihre Kündigung widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Provider/Registrar. Wird Ihre Domain direkt bei nic.at verwaltet, können Sie den Widerruf im nic.at Kunden-Login vornehmen.
Sobald eine Kündigung einer Domain durchgeführt wurde, erhalten Sie von nic.at eine Bestätigung per E-Mail. Wenn die Kündigung doch nicht erwünscht ist, antworten Sie auf diese E-Mail, dass Sie die Kündigung widerrufen. Gerne sperren wir Ihre Domain wieder für Sie auf.
Sollte Ihnen die E-Mail nicht mehr vorliegen, verwenden Sie für den Widerruf unser Kündigungswiderruf-Formular. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@nic.at.
Wenn der Domain-Inhaber eine Organisation oder ein Verein ist, senden Sie uns bitte zusätzlich zum Formular einen Nachweis der Zeichnungsberechtigung (Auszug vom Firmenbuch/Vereinsregister, Stempel, etc.) zu.
Im Zuge einer Registrierung über www.nic.at sowie einer Domain-Übernahme über www.nic.at wird ein neues Kunden-Login erstellt werden, sofern der (neue) Inhaber noch kein Konto hat. Die Erstellung ist in die Registrierungs- bzw. Übernahmeprozess eingebunden und muss abgeschlossen werden, um die jeweilige Transaktion erfolgreich zu beenden.
Die Domain-Übernahme (Inhaberwechsel) wird über den Punkt „Verwaltung“ gestartet.
Ihr erster Ansprechpartner dafür ist Ihr Internet-Dienstleister bzw. Registrar. Ob er DNSSEC anbietet, können Sie unter www.at-partner.at herausfinden. Verfügen Sie selbst über die nötige DNSSEC-Technologie für Ihre Nameserver , geben Sie bitte den DS-Record für Ihre Domain im Kunden-Login an.
Wenn Sie Ihre Domain kündigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Provider/Registrar, da jeder Anbieter unterschiedliche Kündigungsmodalitäten hat und mit der Domain oft auch zusätzliche Servicepakete verbunden sind. Bitte prüfen Sie genau, ob Ihr Provider/Registrar die Domain auch bei nic.at gekündigt hat. Nach einer erfolgreichen Kündigung erhalten Sie von nic.at eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice (service@nic.at) und wir prüfen, ob Ihre Domain ordnungsgemäß gekündigt wurde.
Als Kündigungstermin kann „per sofort“ oder „nach Ablauf des Leistungszeitraumes“ gewählt werden. Ab dem gewählten Zeitpunkt ist die Domain gesperrt (Cool-Down-Periode) und somit technisch nicht mehr funktionsfähig. In der Whois-Datenbank ist die Domain mit "Pending Delete" gekennzeichnet. Nach Ablauf der Sperre (ca. acht Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.
Wenn Ihre Domain bei nic.at verwaltet wird, können Sie die Domain direkt im nic.at Kunden-Login kündigen. Alternativ können Sie auch unser Kündigungsformular verwenden. Wichtig: Die Kündigungsfrist endet immer einen Tag vor Beginn des neuen Leistungszeitraumes. Dieser ist auf der Rechnung ersichtlich. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben bei nicht fristgerechter Kündigung der Domain aufrecht und werden eingefordert.
Der korrekte Ablauf der Kündigung wird außerdem in diesem Video erläutert.
Vor dem Providerwechsel benötigen Sie einen neuen Provider/Registrar, zu dem Sie Ihre Domain transferieren möchten. Falls Sie noch keinen passenden Provider/Registrar haben, finden Sie eine Liste unserer .at-Partner im .at-Partnerfinder. Viele Provider bieten das Service an, einen Providerwechsel im Auftrag Ihrer Kunden durchzuführen. Folgende Unterscheidung ist bei einem Providerwechsel wichtig:
Ihre Domain liegt bei einem Registrar:
Kontaktieren Sie Ihren aktuellen Registrar und lassen Sie sich eine sogenannte "Authinfo" geben. Die Authinfo ist eine einmalige Ziffern/Zahlenkombination, die einer bestimmten Domain zugeordnet ist und im Falle eines Registrarwechsels als Bestätigungscode gilt. Der Domain-Inhaber kann die Authinfo jederzeit bei seinem aktuellen/bisherigen Registrar anfordern (oft ist das z. B. auch über Kundenportale möglich). Sobald Sie die Authinfo erhalten haben, übermitteln Sie diese Ihrem neuen Registrar, damit er die Domain zu sich transferieren kann. Der Registrar sollte nach erfolgreichem Transfer eine neue Authinfo setzen, da ansonsten die alte ihre Gültigkeit behält.
Wichtig: Ihr aktueller Registrar muss Ihnen die Authinfo bekannt geben, auch wenn z. B. noch Rechnungen offen sind.
Für den Fall, dass der aktuelle Registrar die Authinfo nicht bekannt gibt, bietet nic.at in Kooperation mit Ihrem neuen Registrar ein Alternativ-Verfahren an: Der neue Registrar kann bei nic.at einen Bestätigungs-Token anfordern, der Ihnen per E-Mail zugeschickt wird. Der Token ist 21 Tage gültig und an diesen bestimmten Registrar gebunden. Sobald Sie den Bestätigungs-Token an Ihren neuen Registrar weitergeben, kann er die Domain in seine Verwaltung übernehmen und Ihre gewünschten Änderungen durchführen.
Ihre Domain wird bei nic.at verwaltet:
Wenn Sie Ihre Domain zukünftig von einem Registrar verwalten lassen möchten und nicht mehr direkt bei nic.at, finden Sie die benötigte Authinfo in Ihrem nic.at Kunden-Login. Sobald Ihr neuer Registrar die Authinfo hat, kann er die Domain zu sich transferieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung per Ablauf durch die Durchführung eines Registrar-Transfers automatisch aufgehoben wird.
Zu diesem Thema gibt es außerdem auch ein Erklärvideo auf YouTube.
Wenn Sie Rechnungsempfänger von .at-Domains Ihrer Kunden werden möchten, können Sie einen Token in Ihrem nic.at Kunden-Login generieren. Mit diesem Token kann Ihr Kunde in seinem nic.at Kunden-Login den Rechnungsempfänger umstellen. Dieser Token kann auch vor der Registrierung einer .at-Domain erstellt werden.
Token im Kunden-Login erstellen:
Diese Funktion finden Sie im nic.at Kunden-Login im Bereich "Verrechnung". Dort gibt es einen eigenen Reiter "Token".
Wenn Sie Ihre Domain über einen Provider/Registrar registriert haben, kann das Rücktrittsrecht unterschiedlich geregelt sein. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen direkt an Ihren Provider.
Bei der Registrierung einer .at-Domain direkt bei nic.at erfolgt eine sofortige Delegation (Vergabe der Domain) - somit ist dieser Teil des Vertrages von nic.at erfüllt und es besteht kein Rücktrittsrecht in Bezug auf die Delegation. Das Delegationsentgelt ist in jedem Fall zu bezahlen. Konsumenten (Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) können aber ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Es reicht das Absenden einer schriftlichen Information vor Ablauf dieser Frist. Ein entsprechendes Formular können Sie im nic.at Kunden-Login unter Domains generieren.
Im Falle eines fristgerechten Rücktritts zahlen wir dem Rechnungsempfänger die erhaltene Zahlung für das laufende Jahresentgelt binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittsinformation zurück. (Achtung: Das Delegationsentgelt ist in jedem Fall zu bezahlen). Wir überweisen mit dem Zahlungsmittel, das bei der Bestellung eingesetzt wurde – außer es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Rückzahlung ist für Sie kostenlos.
Mit der Registrierung einer .at-Domain (egal ob bei einem Provider/Registrar oder direkt bei nic.at) gehen Sie einen Vertrag mit nic.at ein und müssen auch den AGB der nic.at zustimmen. Diese Zustimmung ist für den Domain-Inhaber auch dann verbindlich, wenn die Registrierung von einem Provider in seinem Auftrag durchgeführt wurde. Detailliertere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Daten des Rechnungsempfängers können im nic.at Kunden-Login im Bereich „Verrechnung“ geändert werden. Von der Änderung sind alle .at-Domains betroffen, die über den jeweiligen Rechnungsempfänger (Debitor) verrechnet werden.
Bei allen .at-Domains, die im nic.at Kunden-Login liegen, ist dasselbe Inhaber-Handle eingetragen. Ist eine Datenänderung (z. B. Adresse) erforderlich, reicht die Änderung des Inhaber-Handles aus, um bei allen Domains die neuen Daten einzutragen. Änderungen der Telefonnummer, Faxnummer oder der Hidden-Status können ohne Formular durchgeführt werden. Für Änderungen der Postadresse und der E-Mail-Adresse wird ein vom Domain-Inhaber unterschriebenes Formular benötigt. Wenn der Organisationsname, Personenname oder das Land (z. B. Änderung des Firmenwortlautes, Heirat, etc.) eines Inhaber-Handles geändert werden soll, muss aus technischen Gründen ein neues Inhaber-Handle angelegt werden. Dieses neue Inhaber-Handle wird dann automatisch bei allen Domains im nic.at Kunden-Login eingetragen. Das Passwort bleibt unverändert.
Im nic.at Kunden-Login können alle eingetragenen Domain-Daten eingesehen und geändert werden. Für die Änderung der Kontakte ist kein Formular notwendig. Nach dem Absenden der Transaktion (Online-Auftrag) sind die neuen Daten hinterlegt. Dies gilt auch für die Authinfo. Wir empfehlen, die Authinfo nach dem Transfer einer Domain umgehend zu ändern. Zusätzlich wird auch die Eintragung/Entfernung von DNSSEC-Records sofort, d. h. ohne unterschriebenes Formular, durchgeführt.
Die Nameserver einer Domain können ebenfalls über das nic.at Kunden-Login geändert werden. Durch Eingabe der neuen Daten wird der Online-Auftrag erstellt und kann direkt abgesendet werden. Wenn mindestens ein Nameserver unverändert bleibt, ist kein unterschriebenes Formular nötig. Andernfalls wird das Formular automatisch erstellt und kann im nic.at Kunden-Login hochgeladen werden.
Registrierung über einen Provider/Registrar
In der Regel werden .at-Domains über einen Provider registriert, welcher meist Gesamtpakete (Services wie E-Mail, Webspace,...) inkl. jährlichem Domain-Entgelt zu seinen Preisen anbietet. nic.at verrechnet in diesem Fall nicht direkt an Sie, sondern an den Provider, bei dem die Domain am Stichtag liegt. (Den Stichtag Ihrer Domain können Sie als Domain-Inhaber bei nic.at per E-Mail an service@nic.at anfragen.)
Registrierung über nic.at
Falls Sie nur eine .at-Domain registrieren möchten und keine weiteren Services benötigen bzw. wenn Ihre .at-Domain bereits direkt über nic.at registriert wurde, dann ist das Entgelt für die Delegation (Registrierung) sowie die Nutzung im ersten Jahr während des Registrierung-Prozesses zu bezahlen. Die Folgerechnungen erhalten Sie jährlich 45 Tage vor der Fälligkeit der Rechnung. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Kündigung bis einen Tag vor Domain-Stichtag bei uns einlangen muss, ansonsten bleibt die bereits ausgestellte Rechnung aufrecht.
Wie viel kostet eine .at-Domain bei nic.at?
Neuregistrierung inkl. 1. Jahresentgelt: EUR 68,00*
Jedes Folgejahr: EUR 34,00*
* exkl. USt, mehrwertsteuerfrei nur außerhalb der EU oder bei Bekanntgabe der UID-Nr. (=VAT-Nr.).
Zur Information: Seit 2015 gelten die Steuersätze des jeweiligen EU-Landes. Deshalb stellt nic.at seit 01.01.2015 bei Rechnungsempfängern, die gleichzeitig Konsumenten sind, innerhalb der EU die Rechnungen mit dem Steuersatz des jeweiligen Mitgliedstaates. Befindet sich der Rechnungsempfänger außerhalb der EU, so wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine Übersicht der Umsatzsteuersätze in der EU finden Sie hier.
Elektronische Rechunungen
Da elektronische Rechnungen von nic.at mit einer "fortgeschrittenen Digitalen Signatur" versehen sind, werden diese gemäß EU-Richtlinie 2001/115/EG und Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom Dezember 2003 (BGBL. II Nr. 583/2003) anerkannt und sind somit auch vorsteuerabzugsfähig.
Voraussetzung für die Aufnahme ins Registrar-System ist der Abschluss eines Registrar-Vertrags sowie die Verwaltung mindestens einer .at-Domain. Das nic.at-Registrar-Team (registrar@nic.at) sendet Ihnen auf Wunsch gerne die Vertragsunterlagen zu und informiert Sie über alle einzureichenden Dokumente.
Die technische Kommunikation bzw. Auftragsabwicklung passiert über EPP oder das nic.at Registrar-Web. Der spezielle Registrar-Preis wird ab Abschluss des Vertrages sofort gewährt, jedenfalls ist ein monatlicher Mindestumsatz von 180,00 Euro zu entrichten.
Für das Einrichten des Security-Lock Services müssen Sie sich in Ihren "Kunden-Login" einloggen und dort können Sie die gewünschten .at-Domains auswählen und Security-Lock aktivieren. Das Security-Lock wird sofort aktiviert, verrechnet und gilt auf unbestimmte Zeit.
Mehr dazu erfahren Sie in den "Vertragsbestimmungen des Security-Lock Service" .
Nein, es gibt keine Vorteile oder Bevorzugung für den Wartestatus-Beantrager bei Neuvergabe. Die .at-Domain wird nach dem "First come, first served"-Prinzip neu vergeben.
In der Whois-Abfrage werden - je nach Rechtsperson - Informationen über den Domain-Inhaber, den technischen Ansprechpartner (Tech-C) und technische Daten (Nameserver, DNSSEC-Informationen) der delegierten Domain zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass nic.at keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt - veröffentlicht. Daten von juristischen Personen (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) werden in der Whois Datenbank öffentlich angezeigt, wobei Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax und E-Mail Adresse ausgeblendet werden können.
Bitte beachten Sie, dass nic.at keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt - veröffentlicht. Daten von juristischen Personen (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) werden in der Whois Datenbank öffentlich angezeigt, wobei Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax und E-Mail Adresse ausgeblendet werden können.
Sollte es sich bei den Inhaberdaten um eine Privatperson handeln, dessen Daten nicht angezeigt werden, kann in begründeten Fällen ein Auskunftsbegehren beantragt werden. Nur Personen, die sich bei nic.at authentifizieren und ein berechtigtes Interesse nachweisen, erhalten Auskünfte zu privaten Inhaberdaten. Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder auch Personen oder deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten an nic.at wenden und ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Gehören Sie zu diesen Personen, verwenden Sie für Ihr Auskunftsbegehren bitte folgendes Webformular.
Jede Registry hat in ihrem DNSSEC Policy & Practice Statement festgelegt, wie sie DNSSEC handhabt, welche Sicherheitsvorkehrungen in der Key-Verwaltung sie trifft, wie Transaktionen mitgeloggt werden und welche Algorithmen und zeitlichen Fristen zur Anwendung kommen. Die nic.at DNSSEC Policy finden Sie hier als PDF (in englischer Sprache).
Alle Informationen darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern, zu welchem Zweck und auf Basis welcher Rechtsgrundlage wir sie verwenden und wie Sie Ihre Datenschutz-Rechte in Anspruch nehmen können, finden Sie unter Datenschutzerklärung.
Schicken Sie uns eine E-Mail an service@nic.at mit den Inhaberdaten, auf die Ihre Domains registriert sind. Nach Durchführung einer Domain-Abfrage schicken wir Ihnen eine Übersicht Ihrer Domains per E-Mail retour. Wenn Ihre Domains direkt bei nic.at verwaltet werden (und nicht über einen Registrar), können Sie die Domains auch im nic.at Kunden-Login einsehen, sofern bei allen Domains das gleiche Inhaber-Handle eintragen ist.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Domain-Abfrage eine kleine Abweichung in der Schreibweise bei den Inhaberdaten das Ergebnis verändern oder erfolglos machen kann.
Der User selbst merkt beim Internet-Surfen nichts. DNSSEC signierte Domains erkennt man an einer zusätzlichen Information im Whois : Es scheint der Vermerk DNSSEC mit der Schlüsselinformation bestehend aus Schlüssel, key tag, Algorithmustyp und Hashtyp auf. Aber auch auf der Website www.dnsviz.net kann man feststellen, ob eine Domain DNSSEC signiert ist oder nicht und sich die gesamte Signierungskette von der Root Zone bis zur Domain ansehen. Gibt es Lücken in der Validierung, werden diese visualisiert.
Unter folgendem Link sehen Sie, ob Ihre Wunschdomain noch frei oder bereits vergeben ist: Whois-Abfrage
In der Whois-Abfrage werden - je nach Rechtsperson - Informationen über den Domain-Inhaber, den technischen Ansprechpartner (Tech-C) und technische Daten (Nameserver, DNSSEC-Informationen) der delegierten Domain zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass nic.at keine Daten von natürlichen Personen - egal, ob es sich um den Domain-Inhaber oder um die technische Kontaktperson (Tech-C) einer Domain handelt - veröffentlicht. Daten von juristischen Personen (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) werden in der Whois Datenbank öffentlich angezeigt, wobei Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax und E-Mail Adresse ausgeblendet werden können.
In der Regel werden .at-Domains über einen Provider registriert, da dieser dem Kunden auch technische Dienste und weitere Services (wie z. B. E-Mail, Webspace, etc.) bereitstellen kann, welche nic.at nicht anbietet. Sollten Sie noch keinen passenden Provider haben, finden Sie eine Übersicht aller offiziellen .at-Partner in unserem .at-Partnerfinder.
Falls Sie nur die Domain registrieren möchten und keine weiteren Services benötigen, können Sie Ihre gewünschte .at-Domain auch direkt über nic.at registrieren. In diesem Fall benötigen Sie bereits bei der Registrierung mindestens zwei richtig konfigurierte Nameserver, da nic.at diesen technischen Service nicht anbietet. Eine Neuregistrierung erfolgt im Normalfall binnen weniger Minuten. Sofern der Antrag technisch in Ordnung ist, können Sie Ihre Domain also schon am selben Tag nutzen. War der Antrag fehlerhaft, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt.
Nähere Informationen zu unseren Preisen finden Sie hier. Preise für die Registrierung von .at-Domains über einen .at-Partner können auf Grund der individuellen Preisgestaltung der Anbieter nicht genannt werden.
Unter Wissenswertes/Statistiken und Studien finden Sie hilfreiche Tipps und Tricks für die Registrierung Ihrer Domain.