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NIS 2 und NISG 2026  Alle öffnen


Mit der NIS2-Richtlinie hat die Europäische Union den Rechtsrahmen für die Cybersicherheit erheblich erweitert. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, erweiterte Sicherheitsanforderungen in nationales Recht umzusetzen.

Diese betreffen hinsichtlich Domains insbesondere Artikel 28, wodurch Registries (Domain-Registrierungsstellen), Registrare (.at Partner-Provider) und Internet Service Provider zur Sicherstellung vollständiger und korrekter Domain-Inhaberdaten verpflichtet sind. 

Am 12.12.2025 hat der österreichische Nationalrat das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) beschlossen, mit dem die NIS2-Richtlinie der EU in Österreich umgesetzt wird. Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

Das NISG 2026 verpflichtet Domain-Registrierungsstellen und Registrare/Internet Service Provider dazu, die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten für alle Domains sicherzustellen. Deswegen müssen zukünftig Domain-Inhaber:innen an der Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Inhaberdaten mitwirken, wenn sie dazu aufgefordert werden. Außerdem verpflichtet dieses Gesetz Domain-Inhaber:innen dazu, neben der E-Mailadresse eine Telefonnummer bekannt zu geben.

Bereits vor dem NISG 2026 forderte nic.at folgende Domain-Inhaberdaten an, um eine ordnungsgemäße Domainverwaltung zu ermöglichen:

  • Vollständiger Name und bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsformzusatz
  • Postanschrift
  • E-Mailadresse

Der Gesetzgeber fordert mit dem NISG2026 nun zusätzlich auch eine Telefonnummer der Domain-Inhaber:innen. Ab 01.10.2026 ist daher bei Neuregistrierungen die Telefonnummer ein Pflichtfeld. Sollten Sie zu bestehenden Domains bisher keine Telefonnummer bekanntgegeben haben, sind Sie ab 01.10.2026 dazu verpflichtet, diese zu ergänzen.

Sollte Ihr Registar/Internet Service Provider oder wir als nic.at Sie zur Mitwirkung an der Verifizierung Ihrer Daten auffordern, sind Sie verpflichtet,

  • Nachweise zu erbringen, dass Ihre uns bekannt gegebenen Daten korrekt sind oder
  • Ihre Daten zu korrigieren und die Korrektheit der neuen Daten nachzuweisen.

 

Wichtig: Es werden nicht alle Domain-Inhaber:innen ab 01.10.2026 dazu aufgefordert, die Korrektheit Ihrer Daten nachzuweisen. Nur wenn bei der Überprüfung Unstimmigkeiten festgestellt werden, müssen Sie auf Aufforderung die Korrektheit Ihrer Daten nachweisen. Dies bedeutet: Solange Sie keine Aufforderung erhalten, müssen Sie auch keine Unterlagen senden.  

Wenn Sie Ihre Domain(s) über einen Registrar/Internet Service Provider registriert haben, wird dieser Sie zuerst kontaktieren. Sollten Ihre Daten nach 14 Tagen noch nicht von Ihrem Registrar/Internet Service Provider erfolgreich verifiziert sein, werden wir Sie zusätzlich direkt kontaktieren.

Wenn Sie Ihre Domain(s) direkt bei nic.at registriert haben, werden wir Sie direkt kontaktieren.

Haben Sie Ihre .at-Domain(s) über einen Registrar/Internet Service Provider registriert?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an diesen. Sobald Sie Ihrem Registrar Internet Service Provider alle angeforderten Unterlagen und Daten übermittelt haben, kann dieser alles weitere für Sie bei uns veranlassen.

 

Sie wissen nicht, ob Ihre Domain von einem Registrar verwaltet wird?

Das können Sie in der nic.at Whois-Datenbank abfragen. Sie finden diesen in der Zeile „Registrar“. Falls die Zeile nicht befüllt ist, liegt Ihre Domain direkt bei nic.at. 

 

Haben Sie Ihre .at-Domain(s) direkt bei nic.at registriert?

Dann loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenlogin ein.

Falls Sie noch nie eingeloggt waren, nutzen Sie bitte die klassische „Passwort vergessen / erstellen“ Funktion. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine E-Mail mit Link, um sich ein neues Passwort zu setzen.

 

In Ihrem Kundenlogin haben Sie nun zwei Möglichkeiten:

1) Ihre Daten sind korrekt?

Dann können Sie im Menüpunkt *NIS2 Verifizierung*  die Nachweise zur Korrektheit Ihrer Daten hochladen und übermitteln. Wir prüfen Ihre Nachweise und senden Ihnen abschließend eine E-Mail.

2) Ihre Daten sind nicht mehr korrekt / nicht vollständig?

Dann müssen Sie Ihre Daten im Menüpunkt „Inhaberdaten“ zunächst korrigieren. Beachten Sie bitte, dass dies ein Bestätigungsformular und eine manuelle Prüfung und Bestätigung durch uns erfordern kann. Das ist abhängig davon, welche Daten Sie ändern. Das Änderungsformular wird Ihnen ggf. vorausgefüllt zum Download bereitgestellt. Sie erhalten nach Durchführung der Änderung eine E-Mail von uns.

Anschließend können Sie im Menüpunkt *NIS2 Verifizierung* die Nachweise zur Korrektheit Ihrer Daten hochladen und übermitteln. Nach erfolgreicher Prüfung durch uns, erhalten Sie eine E-Mail.

 

Haben Sie Ihre .at-Domain(s) über einen Registrar/Internet Service Provider registriert?

Dann erfahren Sie von Ihrem Provider, wie genau Sie die Korrektheit Ihrer Daten nachweisen können. Wenden Sie sich bitte an ihn.

Sie wissen nicht, ob Ihre Domain von einem Registrar verwaltet wird?

Das können Sie in der nic.at Whois-Datenbank abfragen. Sie finden diesen in der Zeile „Registrar“. Falls die Zeile nicht befüllt ist, liegt Ihre Domain direkt bei nic.at. 

Haben Sie Ihre .at-Domain(s) direkt bei nic.at registriert?

Dann haben wir Sie in unserem Schreiben bereits darüber informiert, wie Sie den Nachweis erbringen können. Zusammengefasst können Sie Ihre Domain-Inhaberdaten, falls nötig, zunächst im Kundenlogin vervollständigen und außerdem die entsprechenden Unterlagen hochladen.

Für natürliche Personen gelten folgende Dokumente als Bestätigung der Daten:

  • Identitätsnachweis: Passkopie, Personalausweis, Führerschein, etc.
  • Adressnachweis: Meldezettel, Stromrechnung, etc.

Für juristische Personen gelten folgende Dokumente als Bestätigung der Daten:

  • Nachweis der korrekten Bezeichnung Ihres Unternehmens oder Vereins: Firmenbuch- / HR-Auszug, Vereinsregister-Auszug, etc.
  • Adressnachweis: Stromrechnung, etc.

 

Nach der ersten Aufforderung durch nic.at an Ihren Registrar oder an Sie als Domain-Inhaber:in (sofern Ihre Domain direkt bei nic.at registriert ist) haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihre Daten zu vervollständigen und/oder die erforderlichen Nachweise über die Korrektheit Ihrer Daten zu erbringen. Verstreicht diese erste Frist, erhalten Sie von nic.at eine zusätzliche Aufforderung mit einer letzten Frist von sieben Tagen.

Liegt uns nach insgesamt 21 Tagen weiterhin keine erfolgreiche Verifizierung Ihres Registrars/Internet Service Providers vor bzw. wurden nach 21 Tagen nicht alle Unterlagen für die erfolgreiche Verifizierung durch uns übermittelt, werden wir Ihre Domain im DNS deaktivieren („serverHold“). Das bedeutet: Ihre Domain ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht widerrufen, der Domainvertrag ist also noch nicht aufgelöst, aber Ihre Domain sowie dahinterliegende Services (Webseite, Mailadresse) sind technisch nicht mehr erreichbar. Ab Setzen dieses Status „serverHold“ haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Daten ggf. doch noch zu korrigieren und zu vervollständigen und/oder die erforderlichen Nachweise über die Korrektheit Ihrer Daten zu erbringen. Geschieht dies nicht, wird die Domain widerrufen, d.h. wir kündigen den Domainvertrag und löschen nach ca. acht Wochen die Domain. Anschließend kann die Domain wieder nach dem „First come, first served“-Prinzip neu vergeben werden.

Das NISG 2026 verpflichtet Domain-Registrierungsstellen und Registrare/Internet Service Provider dazu, die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten für alle Domains sicherzustellen. Deswegen müssen Domain-Inhaber:innen zukünftig an der Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Inhaberdaten mitwirken, wenn sie dazu aufgefordert werden. Diese Mitwirkungspflicht ist selbstverständlich auch in unseren AGB festgehalten.

Kommt der Domain-Inhaber bzw. die Domain-Inhaberin dieser Mitwirkungspflicht nicht bzw. zu spät nach, widerruft nic.at die Domain, löst also den Domainvertrag auf. Dies bedeutet, dass Sie als Domain-Inhaber:in die Domain(s) verlieren können, auch wenn Ihre Daten korrekt und vollständig sind. Beachten Sie deshalb unbedingt Aufforderungen zur Verifizierung Ihrer Daten durch Ihren Registrars / Internet Service Provider bzw.  von nic.at, um Ihre Domain(s) nicht zu verlieren.

Können Ihre Daten nicht innerhalb der ersten 21-Tage Frist erfolgreich verifiziert werden, deaktivieren wir Ihre Domain im DNS (Status „serverHold“). Das bedeutet: Ihre Domain ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht widerrufen, der Domainvertrag ist noch nicht aufgelöst – aber Ihre Domain sowie dahinterliegende Services (Webseite, Mailadresse) sind technisch nicht erreichbar. Ab Setzen des Status „serverHold“ haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Daten ggf. doch noch zu vervollständigen und/oder die erforderlichen Nachweise über die Korrektheit Ihrer Daten zu erbringen.

Werden Ihre Daten innerhalb dieser 30 Tage im Status „serverHold“ erfolgreich verifiziert, wird der Status wieder von uns aufgehoben. Ihre Domain wird in diesem Fall wieder im DNS eingetragen.

Einführung des Status „clientHold“
In Ausnahmefällen kann ein Registrar ab 01.10.2026 zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten, insbesondere aus NISG 2026, eine Domain aus dem DNS austragen. Das Setzen des Status „clientHold“ ist dem Registrar nur erlaubt, wenn

  • offensichtlich ist, dass die Daten des Domain-Inhabers bzw. der Domain-Inhaberin grob unrichtig sind,
    die Daten des Domain-Inhabers bzw. der Domain-Inhaberin unrichtig sind und eine Berichtigung in absehbarer Frist nicht möglich ist oder
    der Delegationsvertrag hinsichtlich der Domain nicht wirksam zu Stande gekommen ist.
     

Was ändert sich in der nic.at Whois-Datenbank?
Seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 werden die Inhaberdaten von Privatpersonen nicht mehr öffentlich angezeigt.

Die Inhaberdaten von juristischen Personen (Organisationen wie Unternehmen, Vereinen, etc.) wurden weiterhin veröffentlicht. Bisher konnten Telefonnummer und E-Mailadresse bei juristischen Personen aber ausgeblendet werden. Ab 1. Oktober 2026 müssen diese Daten bei juristischen Personen in der nic.at Whois-Datenbank veröffentlicht werden. Wir empfehlen juristischen Personen daher, in diesen Feldern künftig keine personenbezogenen Daten (wie z. B. vorname.nachname@bespiel.at und/oder direkte Durchwahlen), sondern allgemeine Daten (wie z. B. office@beispiel.at und/oder die allgemeine Telefonnummer) in Ihren Inhaberdaten einzutragen.

Die Fax-Nummer wird zukünftig weder für Privatpersonen noch für juristische Personen veröffentlicht, da diese komplett entfällt. Bei Neuregistrierungen können daher keine Faxnummern mehr eingetragen werden. Bei bestehenden Domains werden diese von nic.at im Sinne der Datenminimierung gelöscht.

 

Änderung unserer AGB 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind auch Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) notwendig. Die neuen AGB treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

 

Service

Sollten Sie auf eine Ihrer Fragen keine Anwort finden, kümmert sich unser Serviceteam gerne darum: +43 662 46 69 -840.