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Für den Fall, dass Ihre Domain nicht funktioniert und nicht mehr aufgerufen werden kann, gibt es mehrere mögliche Gründe:

Haben Sie Ihren Provider/Registrar oder Ihre Nameserver geändert?
Wenn Sie Ihren Provider/Registrar oder Ihre Nameserver geändert haben, gilt es zu beachten, dass unser Nameserver-Reload zu jeder vollen Stunde durchgeführt wird. Es kommt also darauf an, zu welcher Uhrzeit Sie die Änderung durchgeführt haben. Je nachdem werden Ihre Nameserver bei dem nächsten Nameserver-Reload aktualisiert. 

Haben Sie eventuell eine offene Rechnung bei nic.at?
Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen wird, wird die Domain nach einiger Zeit wegen Nichtzahlung gesperrt. Eventuell haben Sie die Rechnung von nic.at nicht erhalten, da sich Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse geändert hat. Sollten Sie den Verdacht einer Nichtzahlung haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an rechnung@nic.at.

Hat Ihr Provider/Registrar die Domain aus seinem Nameserver ausgetragen?
Wenn ein Provider eine Domain aus seinen Nameservern austrägt, weil z. B. der Domain-Inhaber nicht mehr auffindbar ist, seinen Vertragspflichten nicht nachkommt oder diesen gekündigt hat, ist die Domain durch die Austragung technisch außer Betrieb gesetzt. Diesen Vorgang bezeichnet man als Zone Löschung. 

Haben Sie Ihre Domain "per sofort" gekündigt?
Als Kündigungstermin kann „per sofort“ oder „nach Ablauf des Leistungszeitraumes“ gewählt werden. Ab dem gewählten Zeitpunkt ist die Domain gesperrt (Cool-Down-Periode) und somit technisch nicht mehr funktionsfähig. In der Whois-Datenbank ist die Domain mit "Pending Delete" gekennzeichnet. Nach Ablauf der Sperre (ca. acht Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.

Haben Sie eine Aufforderung erhalten, die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Domain-Inhaberdaten nachzuweisen und sind dieser nicht fristgerecht nachgekommen?

Das NISG 2026 verpflichtet Domain-Registrierungsstellen und Registrare/Internet Service Provider dazu, die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten für alle Domains sicherzustellen. Deswegen müssen ab 1. Oktober 2026 Domain-Inhaber:innen an der Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Inhaberdaten mitwirken, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Für die Übermittlung der angeforderten Unterlagen gelten bestimmte Fristen: Kann eine Domain nach 21 Tagen nicht erfolgreich verifiziert werden, deaktivieren wir Ihre Domain im DNS („serverHold“). Das bedeutet: Ihre Domain ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht widerrufen, der Domainvertrag ist also noch nicht aufgelöst, aber Ihre Domain sowie dahinterliegende Services (Webseite, Mailadresse) sind technisch nicht mehr erreichbar. Ab Setzen dieses Status „serverHold“ haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Daten ggf. doch noch zu korrigieren und zu vervollständigen und/oder die erforderlichen Nachweise über die Korrektheit Ihrer Daten zu erbringen. Geschieht dies nicht, wird die Domain widerrufen, d.h. wir kündigen den Domainvertrag und löschen nach ca. acht Wochen die Domain. Anschließend kann die Domain wieder nach dem „First come, first served“-Prinzip neu vergeben werden.

Mehr zu NIS2 und dem NISG finden Sie hier

Service

Sollten Sie auf eine Ihrer Fragen keine Anwort finden, kümmert sich unser Serviceteam gerne darum: +43 662 46 69 -840.