NISG 2026: Was sich für .at-Domains ab 1. Oktober 2026 ändert


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/ nic.at News - 21.08.2026 02:03
NISG 2026: Was sich für .at-Domains ab 1. Oktober 2026 ändert

Mit 1. Oktober 2026 tritt in Österreich das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2026) in Kraft. Die Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie soll die Cybersicherheit erhöhen sowie die Resilienz kritischer und wichtiger Infrastruktur in Österreich stärken.

Für die Domainbranche ist insbesondere eine Neuerung relevant: Domain-Registrierungsstellen wie nic.at sowie Registrare und Internet Service Provider werden verpflichtet, die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten sicherzustellen. 

Was ändert sich konkret für .at-Domain-Inhaber:innen?

Zu den vollständigen Inhaberdaten einer .at-Domain gehören bereits heute der vollständige Name – bei juristischen Personen inklusive Rechtsform –, die Postanschrift und eine E-Mail-Adresse. Neu kommt mit dem NISG 2026 die Telefonnummer als verpflichtende Angabe hinzu. Bei Neuregistrierungen muss sie daher ab 1. Oktober angegeben werden. Fehlt die Telefonnummer bei einer bestehenden Domain, muss diese ergänzt werden.

Darüber hinaus müssen Domain-Inhaber:innen künftig bei der Überprüfung ihrer Daten mitwirken, wenn sie dazu aufgefordert werden. Wichtig dabei: Nicht alle .at-Domains müssen ab 1. Oktober automatisch Nachweise übermitteln. Eine solche Aufforderung erfolgt nur, wenn bei der Überprüfung der hinterlegten Daten Auffälligkeiten festgestellt werden.

Neu ab 1. Oktober 2026: Mitwirkungspflicht für Domain-Inhaber:innen

Erhalten Domain-Inhaber:innen im Anlassfall eine Aufforderung zur Verifizierung, sollten sie dieser unbedingt nachkommen. Welche Nachweise möglich sind, wird den Inhaber:innen bei der Aufforderung mitgeteilt. Bei Domains, die über einen Registrar oder Internet Service Provider verwaltet werden, ist zunächst dieser die richtige Ansprechperson.

Bei direkt von nic.at verwalteten Domains erfolgt die Kontaktaufnahme durch nic.at selbst. Ein gar nicht oder zu spät erbrachter Nachweis kann zur Folge haben, dass nic.at den Domainvertrag kündigt (also die Domain löschen muss), um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Unser Tipp: Achten Sie als Domain-Inhaber:in daher auf die Aktualität Ihrer hinterlegten Daten bei Ihrem Registrar/Internet Service Provider. Haben Sie Ihre Domain direkt bei uns registriert, finden Sie Ihre Daten im Login-Bereich.

Whois-Datenbank: Veröffentlichung der Inhaberdaten von juristischen Personen

Eine weitere sichtbare Änderung betrifft die nic.at Whois-Datenbank: Bei juristischen Personen müssen ab 1. Oktober 2026 die Inhaberdaten veröffentlicht werden. Es ist daher empfehlenswert, allgemeine Kontaktdaten wie beispielsweise eine zentrale E-Mailadresse und Telefonnummer zu hinterlegen und keine personenbezogenen Kontaktdaten einzelner Mitarbeitenden zu verwenden. Aufgrund der DSGVO veröffentlicht nic.at weiterhin keine Inhaberdaten von natürlichen Personen.

Neue Anforderungen auch für Registrare

Die neuen gesetzlichen Verpflichtungen betreffen jedoch nicht nur Domain-Inhaber:innen und nic.at als Registrierungsstelle. Auch Registrare und Internet Service Provider müssen künftig die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten sicherstellen. Diese Anforderungen finden sich in den aktualisierten Verträgen zwischen den Registraren und nic.at wieder. 

Die gesetzlichen Änderungen machten schließlich auch eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Registrierungsrichtlinien von nic.at notwendig. Die neuen AGB und Richtlinien treten zusammen mit dem NISG 2026 am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Gemeinsam auf NISG 2026 vorbereiten

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen bedingt NISG 2026 auch Änderungen bei den technischen Abläufen. Als Vorbereitung auf den 1. Oktober hat nic.at ein eigenes NIS2-Testsystem eingerichtet. In dieser zusätzlichen Test-Registry können Registrare die bevorstehenden Policy-Änderungen und die neuen Prozesse im Zusammenhang mit NIS2 vorab testen.

Parallel dazu informiert nic.at die Registrare laufend über die bevorstehenden Änderungen. Auch bei Veranstaltungen ist NIS2 seit Jahren ein wichtiges Thema. Zuletzt fand am Registrar-Tag im April 2026 sowie beim Round Table ein reger Austausch über die bevorstehenden Neuerungen und die notwendigen Vorbereitungen statt.

Alle Details zu NIS2 und NISG 2026 sowie zu Fristen und möglichen Nachweisen finden Sie in unseren ausführlichen FAQ unter nic.at/de/nis2.