FAQ
Wartestatus
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Was ist der Unterschied zwischen Wartestatus 1 und 2?
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Die zeitliche Dauer. Wartestatus 1 gilt für einen Monat und kann vor Ablauf um einen weiteren Monat verlängert werden. Wartestatus 2 gilt für die gesamte Dauer eines Rechtsstreits vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle.

Was ist der Wartestatus und was bewirkt er?
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Der Wartestatus ist eine Sperre des Inhaberwechsels und kann bei Rechtsstreitigkeiten um Domains beantragt werden. Damit ist für die Dauer der Streitigkeit garantiert, dass der Inhaber ein und derselbe bleibt und dieser sich nicht seiner Verantwortung entziehen kann, indem er die Domain jemand anderem überträgt.

Was muss ich tun, wenn jemand für meine Domain den Wartestatus beantragt hat?
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Prüfen Sie Ihre eigenen rechtlichen Ansprüche an der Domain. Bei Fragen können Sie gerne die nic.at-Rechtsabteilung kontaktieren. Es steht Ihnen frei, sich mit dem Beantrager außergerichtlich zu einigen oder es zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen. Die Kündigung oder die Übertragung der Domain auf den Wartestatus-Beantrager ist jederzeit möglich.

Wer kann den Wartestatus beantragen?
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Jeder. Man muss jedoch seine rechtlichen Ansprüche auf die Domain glaubhaft machen können, z. B. mit einem Firmenbuch- oder Markenregisterauszug.

Wie beantragt man den Wartestatus für eine Domain?
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Teilen Sie der nic.at-Rechtsabteilung per Brief oder Fax mit, um welche Domain es sich handelt und welche Rechte Sie daran haben. Legen Sie Bescheinigungen wie z. B. Firmenbuch- oder Markenregisterauszüge bei. Ist der Anspruch juristisch gerechtfertigt, wird der Wartestatus 1 gesetzt und Beantrager sowie Domain-Inhaber werden schriftlich informiert.

Funktioniert die Domain während des Wartestatus?
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Ja. Der Wartestatus hat keine Auswirkung auf die Funktionalität der Domain, sie ist nicht gesperrt.

Wie lange bleibt der Wartestatus aufrecht?
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Wartestatus 1 gilt für einen Monat und kann vor Ablauf um einen weiteren Monat verlängert werden, hat also insgesamt eine maximale Dauer von 2 Monaten. Wartestatus 2 gilt für die gesamte Dauer eines Rechtsstreits vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle.

Was passiert, wenn ich keinen Wartestatus beantrage und den Domain-Inhaber direkt klage?
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Die Gefahr besteht, dass der derzeitige Inhaber die Domain während des Rechtsstreits an jemand anderen überträgt. Damit wäre Ihre Klage gegenstandslos und muss gegen den neuen Inhaber eingereicht werden (der die Domain jedoch auch weiter übertragen kann....).

Kann eine Wartestatus-Domain jederzeit gekündigt werden?
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Ja.

Kann der Inhaber bei Wartestatus-Domains Datenänderungen vornehmen?
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Ja, alle außer einem Inhaberwechsel.

Wird der Wartestatus-Beantrager bei Neuvergabe der Domain bevorzugt?
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Nein. Die Domain wird nach dem "First come, first served"-Prinzip neu vergeben.

