/ Preise

Wie viel kostet eine .at-Domain bei nic.at?

Neuregistrierung inkl. 1. Jahresentgelt: EUR 68,00*
Jedes Folgejahr: EUR 34,00*

* exkl. USt, mehrwertsteuerfrei nur außerhalb der EU oder bei Bekanntgabe der UID-Nr. (=VAT-Nr.).  

Zur Information: Seit 2015 gelten die Steuersätze des jeweiligen EU-Landes. Deshalb stellt nic.at seit 01.01.2015 bei Rechnungsempfängern, die gleichzeitig Konsumenten sind, innerhalb der EU die Rechnungen mit dem Steuersatz des jeweiligen Mitgliedstaates. Befindet sich der Rechnungsempfänger außerhalb der EU, so wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine Übersicht der Umsatzsteuersätze in der EU finden Sie hier.



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Registrierung über einen Provider/Registrar
In der Regel werden .at-Domains über einen Provider registriert, welcher meist Gesamtpakete (Services wie E-Mail, Webspace,...) inkl. jährlichem Domain-Entgelt zu seinen Preisen anbietet. nic.at verrechnet in diesem Fall nicht direkt an Sie, sondern an den Provider, bei dem die Domain am Stichtag liegt. (Den Stichtag Ihrer Domain können Sie als Domain-Inhaber bei nic.at per E-Mail an service@nic.at anfragen.)

Registrierung über nic.at 
Falls Sie nur eine .at-Domain registrieren möchten und keine weiteren Services benötigen bzw. wenn Ihre .at-Domain bereits direkt über nic.at registriert wurde, dann ist das Entgelt für die Delegation (Registrierung) sowie die Nutzung im ersten Jahr  während des Registrierung-Prozesses zu bezahlen. Die Folgerechnungen erhalten Sie jährlich 45 Tage vor der Fälligkeit der Rechnung. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Kündigung bis einen Tag vor Domain-Stichtag bei uns einlangen muss, ansonsten bleibt die bereits ausgestellte Rechnung aufrecht.

Wie viel kostet eine .at-Domain bei nic.at?
Neuregistrierung inkl. 1. Jahresentgelt: EUR 68,00*
Jedes Folgejahr: EUR 34,00*

* exkl. USt, mehrwertsteuerfrei nur außerhalb der EU oder bei Bekanntgabe der UID-Nr. (=VAT-Nr.).  

Zur Information: Seit 2015 gelten die Steuersätze des jeweiligen EU-Landes. Deshalb stellt nic.at seit 01.01.2015 bei Rechnungsempfängern, die gleichzeitig Konsumenten sind, innerhalb der EU die Rechnungen mit dem Steuersatz des jeweiligen Mitgliedstaates. Befindet sich der Rechnungsempfänger außerhalb der EU, so wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine Übersicht der Umsatzsteuersätze in der EU finden Sie hier.

Elektronische Rechunungen
Da elektronische Rechnungen von nic.at mit einer "fortgeschrittenen Digitalen Signatur" versehen sind, werden diese gemäß EU-Richtlinie 2001/115/EG und Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom Dezember 2003 (BGBL. II Nr. 583/2003) anerkannt und sind somit auch vorsteuerabzugsfähig.

Wenn eine Domain durch einen Registrar verwaltet wird, bedeutet dies deutlich weniger administrativen Aufwand für nic.at, da der Registrar die Verwaltung der Domain selber übernimmt. Beispielsweise ist der Registrar verpflichtet, sämtliche Kundenaufträge selbstständig zu kontrollieren und dadurch sicherzustellen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Danach führt er die Aufträge ohne zusätzliche Kontrolle seitens nic.at direkt über eine technische Schnittstelle durch. Auch sämtlicher Kundensupport erfolgt in der Regel direkt über den Registrar. Weiters erhalten Registrare eine gesammelte Rechnung seitens nic.at, was eine erhebliche Erleichterung für nic.at darstellt, da somit keine einzelnen Rechnungen an die Domaininhaber ausgestellt werden müssen.



Wie viel kostet der Zusatzservice Security-Lock pro .at-Domain?

Das Security-Lock Jahresentgelt wird im ersten Jahr bis zum Stichtag Ihrer .at-Domain anteilsmäßig berechnet. 

Jahresentgelt: EUR 250,00* 

* exkl. USt, mehrwertsteuerfrei nur außerhalb der EU oder bei Bekanntgabe der UID-Nr. (=VAT-Nr.).

Zur Information: Seit 2015 gelten die Steuersätze des jeweiligen EU-Landes. Deshalb stellt nic.at seit 01.01.2015 bei Rechnungsempfängern, die gleichzeitig Konsumenten sind, innerhalb der EU die Rechnungen mit dem Steuersatz des jeweiligen Mitgliedstaates. Befindet sich der Rechnungsempfänger außerhalb der EU, so wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Eine Übersicht der Umsatzsteuersätze in der EU finden Sie hier.



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Das nic.at Security-Lock ist eine zusätzliche Absicherung für Ihre .at-Domain. Ist der Service aktiviert, müssen jegliche Änderung an der Domain zusätzlich autorisiert werden. Das heißt, dass Dritte, wie z. B. Ihr Provider/Registrar, Änderungen zwar beauftragen können, diese aber erst nach Ihrer Bestätigung durch Erhalt eines Linkes per E-Mail durchgeführt werden. Die Rechnungslegung erfolgt jährlich an den Rechnungsempfänger, welcher bei der Beantragung bekannt gegeben wurde.

Der Security-Lock Service kostet EUR 250,00 (exkl. USt) pro Jahr und Domain. Wird das Jahresentgelt nicht fristgerecht bezahlt, wird das Security-Lock automatisch deaktiviert. Die Rechnungslegung erfolgt jährlich an den Rechnungsempfänger, welcher bei der Beantragung bekannt gegeben wurde. Ist jemand anderer als der Domain-Inhaber Rechnungsempfänger, bezahlt diese das Entgelt, letztendlich ist jedoch der Domain-Inhaber dafür zuständig, dass der Service bezahlt wird.

Wir empfehlen unser Security-Lock speziell Domain-Inhabern, deren Geschäftstätigkeit auf der uneingeschränkten Erreichbarkeit im Web basiert. Ebenso solchen Unternehmen, bei denen Probleme mit der Domain einen Reputationsverlust oder Verunsicherung der Kunden bedeuten können. Mit Security-Lock machen Sie Ihre Domain noch sicherer.

Für das Einrichten des Security-Lock Services müssen Sie sich in Ihren "Kunden-Login" einloggen und dort können Sie die gewünschten .at-Domains auswählen und Security-Lock aktivieren. Das Security-Lock wird sofort aktiviert, verrechnet und gilt auf unbestimmte Zeit.

Mehr dazu erfahren Sie in den "Vertragsbestimmungen des Security-Lock Service" .

Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss er nic.at mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über seinen Rücktritt informieren. Ein Musterrücktrittsformular finden Sie hier.