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Partner (Registrar)

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nic.at Partner (Registrare)

Vertragsstruktur im nic.at Registrar-System

Es gibt eine Reihe von Providern, mit denen nic.at einen speziellen Kooperationsvertrag hat - den sogenannten Registrar-Vertrag. Registrare unterliegen einer gewissen Qualitätskontrolle und können spezielle Transaktionen automatisiert durchführen.

Eine alphabetische Liste aller nic.at-Registrare finden Sie hier.

Vorteile des Registrar-Systems:

    • Registrar-Preis ab sofort
    • Registrar-Web als Verwaltungshilfe
    • Einfache Handhabung durch vollautomatisierte Systeme
    • klar definierte Abläufe und Transaktionen
    • Erleichterung von Prozessen (Kündigung, Änderungen ...)
    • persönliche Betreuung durch ein speziell geschultes Support-Team Mailto Link

Kontaktieren Sie unser Registrar-Team Mailto Link ( Kontaktformular), wir senden Ihnen gerne die Vertragsgrundlagen und weitere Informationen zu.

Wir freuen uns auf eine spannende Zusammenarbeit!

 

Weiterführende FAQ

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Was sind die Vorteile des Registrar-Systems?

Als nic.at-Registrar dürfen Sie bestimmte Datenänderungen durchführen, ohne dass Sie eine Bestätigung des Inhabers  direkt bei nic.at vorlegen müssen - Ihre Anträge können automatisiert (schneller) abgearbeitet werden. Sie erhalten einen speziellen Registrar-Preis, eine spezielle Betreuung durch das Registrar Team sowie Zugang zum Registrar-Web und scheinen auf der nic.at-Website als Partner auf.

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Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am Registrar-System?

Ein abgeschlossener Registrar-Vertrag sowie die Verwaltung mindestens einer .at Domain. Der spezielle Registrar-Preis wird ab Abschluss des Vertrages sofort gewählt, zusätzlich ist ein monatlicher Mindestumsatz von 180 Euro zu entrichten.
Anfragen hierzu bitte an registrarnic.at Mailto Link.

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Welche Unterlagen muss ich dem Registrar-Vertrag beilegen?

Zusätzlich zum ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag in doppelter Ausführung senden Sie uns bitte Ihren Firmenbuch- bzw. Handelsregister-Auszug (nicht älter als vier Wochen) bzw. Ihren Gewerbeschein zu.