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Verrechnung

Rechnungsempfänger

Meist werden Domains über Provider oder Registrare verrechnet. Es können aber auch der Inhaber oder eine andere Person Rechnungsempfänger sein. Ihr Provider oder Internet-Dienstleister verrechnet seine Leistungen zusätzlich. Diese sind nicht im nic.at-Domain-Entgelt beinhaltet! Der Domain-Inhaber kann den Rechnungsempfänger jederzeit ändern.

Fristen

Die Gebühr für die Delegation sowie die Nutzung im ersten Jahr sind während dem Registrierung-Prozess zu bezahlen.

Die Verrechnung erfolgt pro Leistungszeitraum (=1 Jahr). Folgrechnungen werden 45 Tage vor der Fälligkeit ausgestellt. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben bei nicht fristgerechter Kündigung der Domain aufrecht und werden eingefordert. Die zweite Zahlungserinnerung ergeht automatisch an den Domain-Inhaber.

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