
A) Domainänderung durch einen Registrar/Provider
Für den Fall, dass Ihre Domain von einem nic.at- Registrar verwaltet wird, beantragen Sie bitte eine Änderung Ihrer Domain-Daten direkt bei diesem. Generell bieten viele Provider das Service an, einen Providerwechsel oder Datenänderungen im Auftrag ihrer Kunden durchzuführen.
B) Domainänderung selbst durchführen
Möchten Sie Ihre Domaindaten selbst ändern, verwenden Sie bitte unser Webformular.
Domainänderungen müssen immer vom Domain-Inhaber persönlich bestätigt werden. Provider gelten nicht als Bevollmächtigte! (Ausnahme: nic.at- Registrare) Nur bei einem Transfer einer Domain zu einem nic.at- Registrar ist auch eine Online-Bestätigung mittels Code möglich. Dieser wird automatisch durch nic.at an die E-Mail- oder Fax-Adresse des Domain-Inhabers (laut Whois-Eintrag) gesendet (wenn beides nicht verfügbar ist, erfolgt die Postzustellung). Ist der Code aus irgendeinem Grund nicht verfügbar, übermitteln Sie uns Ihre Zustimmung bitte per Faxbestätigung. Fehlt eine dem Online-Auftrag entsprechende Bestätigung, so verfällt die Änderung nach vier Wochen.
Sie können die Daten einer in den Domain-Daten gespeicherten Kontaktperson (admin-c, tech-z, zone-c) jederzeit ändern, indem Sie einen entsprechenden Online-Auftrag senden.
Bitte beachten Sie, dass NICAT-Handles die auch als Domain-Inhaber in Verwendung sind NICHT geändert werden können. In diesem Fall beantragen Sie bitte eine Domain-Änderung.
Für den Fall, dass Ihre Domain direkt von einem nic.at- Registrar verwaltet wird, beantragen Sie bitte eine Änderung Ihres NICAT-Handles direkt bei diesem.
Betrifft die Änderung mehr als 25 Domains, können Sie eine Massenänderung beantragen. Dadurch entfällt das Ausfüllen einzelner Aufträge.
Sind alle nötigen Unterlagen fehlerfrei eingelangt, dauert eine Datenänderung im Regelfall einen bis drei Werktage. Änderungen durch nic.at- Registrare werden sofort wirksam, da keine zusätzliche Bestätigung erforderlich ist. Unser Notify-System informiert Sie über den Status der beantragten Änderung sowie über etwaige fehlerhafte Anträge oder fehlende Dokumente.