FAQ
Partner (Registrar)
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Was sind die Vorteile des Registrar-Systems?
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Als nic.at-Registrar dürfen Sie bestimmte Datenänderungen durchführen, ohne dass Sie eine Bestätigung des Inhabers direkt bei nic.at vorlegen müssen - Ihre Anträge können automatisiert (schneller) abgearbeitet werden. Sie erhalten einen speziellen Registrar-Preis, eine spezielle Betreuung durch das Registrar Team sowie Zugang zum Registrar-Web und scheinen auf der nic.at-Website als Partner auf.

Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am Registrar-System?
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Ein abgeschlossener Registrar-Vertrag sowie die Verwaltung mindestens einer .at Domain. Der spezielle Registrar-Preis wird ab Abschluss des Vertrages sofort gewählt, zusätzlich ist ein monatlicher Mindestumsatz von 180 Euro zu entrichten.
Anfragen hierzu bitte an registrar
nic.at
. 
Wie werde ich ins Registrar-System aufgenommen?
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Indem Sie einen Registrar-Vertrag mit nic.at abschließen und diesen mit allen nötigen Dokumenten zurücksenden. Die technische Kommunikation bzw. Auftragsabwicklung passiert über EPP oder das spezielle Registrar-Web. Das nic.at-Registrar-Team ( registrar
nic.at
) sendet Ihnen auf Wunsch gerne die Vertragsunterlagen zu. 
Welche Unterlagen muss ich dem Registrar-Vertrag beilegen?
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Zusätzlich zum ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag in doppelter Ausführung senden Sie uns bitte Ihren Firmenbuch- bzw. Handelsregister-Auszug (nicht älter als vier Wochen) bzw. Ihren Gewerbeschein zu.

Wann muss ich einen Zustellbevollmächtigten nennen?
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Hat der Registrar seinen Sitz nicht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), so ist von ihm ein Zustellbevollmächtigter innerhalb des EWR zu nennen. Dieser Zustellungsbevollmächtigte dient dazu, dass dem Registrar wirksam besonders relevante Schriftstücke (z.B. auch Klagen) innerhalb des EWR übermittelt werden können. Sollten Sie über keine Person Ihres Vertrauens im EWR verfügen, so können Sie sich auch an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden, die diese Leistung ebenfalls oftmals anbietet. Bitte beachten Sie, dass die Angabe eines Zustellbevollmächtigten für das Zustandekommen des Registrar-Vertrages zwingend notwendig ist. Im Falle der Niederlassung innerhalb des EWR benötigen Sie keine solche Person.

Was ist ein nic.at-Registrar?
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Provider, die mit nic.at einen Vertrag über die Domainverwaltung abschließen, sind Registrare. Sie dürfen bestimmte Änderungen ohne das Einsenden der Bestätigung des Inhabers veranlassen, haften aber auch bei Fehlern. Registrar zu sein ist aber keine Voraussetzung, um .at-Domains registrieren zu können.

Wer kann Rechnungsempfänger einer Domain sein?
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Meist werden Domains über Provider oder Registrare verrechnet, denn diese wickeln die Domain-Registrierung administrativ und technisch ab und verrechnen ihre Leistungen inklusive nic.at-Entgelte gesamt weiter. Es kann aber auch der Inhaber oder eine andere Person Rechnungsempfänger sein. Wollen Sie als Inhaber Rechnungsempfänger sein, dann weisen Sie Ihren Provider vor der Registrierung darauf hin.

Warum kann der Registrar für den Domaininhaber wirksam eine Domain registrieren?
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Der Registrar handelt als Stellvertreter für den Domaininhaber und registriert in dessen Namen die Domain. Egal, wer eine Domain im Namen des Domain-Inhabers bei uns beantragt - der Inhaber ist Vertragspartner von nic.at. Detailliertere Informationen dazu finden Sie hier
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