Über nic.at
Alternatives Verfahren zur Streitschlichtung für .at-Domains vorgestellt
Samstag, 2. Februar 2002
Dr. Michael Haberler, Vorstand der Internet Foundation Austria (IPA), beschreibt die Vorteile des Schiedsgerichts folgendermaßen: „Rechtsstreitigkeiten durch mehrere Instanzen sind oft teuer und langwierig – obwohl gerade bei einer Domain jeder Tag der Nutzung zählen kann. Wir haben ein kostengünstiges Verfahren entworfen, bei dem innerhalb von maximal 3 Monaten ein Schiedsspruch gefällt wird.“ Wesentlich für die Akzeptanz des Verfahrens ist die Einbindung und der Konsens der Internet-Community, wie Haberler betont: „Wir stellen daher unseren Vorschlag hiermit öffentlich zur Diskussion und laden zu Vorschlägen und Kritik ein.“
Dazu wird ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt, das bis 31.März 2002 unter http://www.nic.at/streitschlichtung läuft. Dort sind auch die detaillierten Informationen und eine Diskussions-Mailingliste zu finden.
Das Streitschlichtungsmodell basiert auf der österreichischen Zivilprozessordnung und gilt für .at, .co.at und .or.at Domains. In einer Testphase ist die freiwillige Anerkenntnis des Schiedsgerichts durch beide Parteien vorgesehen. Als Schiedsrichter fungieren unabhängige, fachkundige Juristen, die bei Bedarf von technischen und kaufmännischen Experten unterstützt werden. Sobald der Schiedsspruch rechtskräftig ist, wird dieser von der Registrierungsstelle nic.at umgesetzt.
Neu ist, dass das Schiedsgericht neben der Löschung auch die Übertragung der Domain beschliessen kann. Bei ordentlichen Gerichtsverfahren ist dies in der Regel nicht möglich, da ein Urteil nur auf Unterlassung – sprich Löschung der Domain – lauten kann. Die Domain ist somit nach dem first come-first served Prinzip wieder für jedermann zur Registrierung frei und es ist daher nicht garantiert, dass der Kläger die Domain auch wirklich erhält. „Ein Fall wie fpo.at, in dem ein Dritter dem Kläger nach der gerichtlich angeordneten Löschung bei der Registrierung zuvor gekommen ist, sollte somit der Vergangenheit angehören“, so Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at.
Der österreichische Domain-Beirat wurde im Vorjahr von der Internet Foundation Austria (IPA) ins Leben gerufen. Er behandelt grundlegende Fragen der Vergabepolitik und der Weiterentwicklung des Domain-Namenssystems und berät die IPA als 100%ige Gesellschafterin der Registrierungsstelle nic.at. Mitglieder sind Vertreter der österreichischen Internet-Community bestehend aus Providern, Usern, Juristen, der Richterschaft, des Verkehrsministeriums, der Regulierungsbehörde und internationalen Experten.
Aussergerichtliche Streitschlichtung ist international vor allem bei generischen Top Level Domains (.com, .net, .org, .info etc.) üblich, bei denen das Modell der UDRP (Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy) bei Schiedsgerichten wie z.B. der WIPO (World Intellectual Property Organisation der UNO) international zur Anwendung kommt. Nationale Streitschlichtung in Europa existiert bereits in England für .uk-Domains, in Holland ist sie für .nl-Domains geplant. Diese Modelle dienten der juristischen Arbeitsgruppe des Domain-Beirates als Vorbilder für den österreichischen Entwurf.
An der Erstellung des Streitschlichtungsmodells waren beteiligt: Mag. Michael Pilz, Rechtsanwalt; Mag. Martin Stotter, Universität Graz, Dr. Barbara Haindl, Juristin der nic.at; Dr. Michael Haberler, Vorstand der Internet Foundation Austria (IPA) und Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at.
Zusätzliche Informationen und links:
Die Konsultationsseiten mit dem Modell im Detail: http://www.nic.at/streitschlichtung
Beispiele internationaler Streitschlichtung / WIPO: http://arbiter.wipo.int/domains/
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