Service & Support
Domain-Kündigung
Eine Domain kann jederzeit gekündigt werden. Allerdings nur vom Domain-Inhaber selbst - schriftlich und persönlich/firmenmäßig unterzeichnet, entweder bei Ihrem nic.at-Registrar oder direkt bei nic.at.
Für die Kündigung benötigen wir ein Faxformular
. Sie können das Formular auch mit Ihren Domain-Daten vorausfüllen lassen.
Fristen und Verbindlichkeiten
Die Kündigungsfrist endet immer 28 Tage vor Beginn des neuen Leistungszeitraumes. Dieser ist auf der Rechnung ersichtlich. Kommt die Kündigung zu spät, muss nic.at einen neuen Leistungszeitraum verrechnen - selbst bei einer sofortigen Kündigung. Bestehende offene Forderungen bleiben aufrecht.
Auswirkungen einer Kündigung
Als Kündigungstermin kann „per sofort“ oder „nach Ablauf des Leistungszeitraumes“ gewählt werden. Ab dem gewählten Zeitpunkt ist die Domain gesperrt (Cool-Down-Periode) und somit technisch nicht funktionsfähig. Nach Ablauf der Sperre (voraussichtlich 8 Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.
Die Kündigung bei nic.at betrifft nur Ihre Domain, nicht aber andere Internet-Dienstleistungen, die Sie von Ihrem Provider in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Provider.
Weiterführende Links
Weiterführende FAQ

Muss man dem Provider zusätzlich kündigen?
-
Unter Umständen ja. Soll ausschließlich der Domain-Name gekündigt werden, ist dies nicht nötig. Sollen weitere Dienstleistungen bei Ihrem Provider/Registrar gekündigt werden, wenden Sie sich bitte an diesen.

Ich habe fristgerecht gekündigt, aber eine Rechnung erhalten.
-
Bitte wenden Sie sich an rechnung
nic.at
.

Was geschieht mit offenen Domain-Rechnungen bei einer Kündigung?
-
Offene Rechnungen sind auf jeden Fall zu bezahlen. Andernfalls werden sie von nic.at eingeklagt. Wurde die Domain rechtzeitig gekündigt, von nic.at aber bereits eine Rechnung ausgestellt, so wird die Rechnung storniert.


