FAQ
Domain-Kündigung
alle anzeigen / verstecken

Muss man dem Provider zusätzlich kündigen?
-
Unter Umständen ja. Soll ausschließlich der Domain-Name gekündigt werden, ist dies nicht nötig. Sollen weitere Dienstleistungen bei Ihrem Provider/Registrar gekündigt werden, wenden Sie sich bitte an diesen.

Ich habe fristgerecht gekündigt, aber eine Rechnung erhalten.
-
Bitte wenden Sie sich an rechnung
nic.at
.

Was geschieht mit offenen Domain-Rechnungen bei einer Kündigung?
-
Offene Rechnungen sind auf jeden Fall zu bezahlen. Andernfalls werden sie von nic.at eingeklagt. Wurde die Domain rechtzeitig gekündigt, von nic.at aber bereits eine Rechnung ausgestellt, so wird die Rechnung storniert.

Wie erfährt man den Leistungszeitraum einer Domain?
-
Der Leistungszeitraum einer Domain ist auf den Verrechnungsbelegen ersichtlich. Auf Anfrage wird er dem Domain-Inhaber und dem Rechnungsempfänger auch mitgeteilt.

Was geschieht bei Kündigung nach Ablauf des Leistungszeitraums?
-
Die Domain kann bis zum Ende des bezahlten Leistungszeitraums genutzt werden. Dann wird sie automatisch gesperrt und ist somit technisch nicht funktionsfähig. Es laufen keine Internet-Dienste (Website, E-Mail) mehr über diese Domain. Auch Subdomains der Domain sind davon betroffen. Nach dieser Sperre (voraussichtlich 8 Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.

Was geschieht bei sofortiger Kündigung?
-
Die Domain wird von nic.at sofort gesperrt und ist somit technisch nicht funktionsfähig. Es laufen keine Internet-Dienste (Website, E-Mail) mehr über diese Domain. Auch Subdomains der Domain sind davon betroffen. Nach dieser Sperre (voraussichtlich 8 Wochen) ist die Domain wieder frei zur Neuvergabe.

Wann kann man eine Domain kündigen?
-
Eine Domain kann jederzeit gekündigt werden. Kündigen Sie jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des nächsten Leistungszeitraums. Die Domain wird sonst für ein weiteres Jahr verrechnet und muss trotz Kündigung bezahlt werden.

Kann der Provider anstelle des Domain-Inhabers kündigen?
-
Nein, kündigen darf nur der Domain-Inhaber selbst. nic.at-Registrare können im Auftrag des Domain-Inhabers die Kündigung anstoßen.

Wer kann eine Domain kündigen?
-
Nur der Domain-Inhaber selbst kann die Domain kündigen - schriftlich und persönlich/firmenmäßig unterzeichnet. Er legt somit alle Rechte und Pflichten an der Domain zurück. Sie wird wieder zur Registrierung frei.
Domains die durch einen nic.at-Registrar betreut werden, können auch direkt dort gekündigt werden, bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren jeweiligen Registrar.

