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nic.at - Registrierungsrichtlinien
(V 4.0, vom 29.2.2012)
Index
1. nic.at
nic.at registriert Internet-Domains unterhalb der Top Level Do-main (TLD) .at sowie unter den Sub Level Domains (SLD) .co.at und .or.at. Sie tut dies in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für den Betrieb einer Länder-TLD-Registrierungsstelle.
2. Definitionen
- Domain = Eine Domain (z.B. beispiel.at) ist eine Kombination aus dem Domainnamen, dem Punkt und einer Top Level Domain, hier der Top Level Domain .at oder einer Sub Level Domain, hier .co.at oder .or.at.
- Domainname = Ein Domainname ist eine Folge von Buchstaben, Ziffern („0-9") und Bindestrichen („-“), wobei unter Buchstaben im Sinne dieser Definition sowohl die Zeichen "a-z", als auch die in der Liste unter www.nic.at/idn/zeichen taxativ angeführten Zeichen zu verstehen sind.
- IDN = Internationalised Domain Name = Eine Domain (z.B. bücher.at), die mindestens einen über „a-z“ hinausgehenden Buchstaben entsprechend der Liste unter www.nic.at/idn/zeichen enthält (vgl. auch Punkt 9).
- ACE-String = ASCII Compatible Encoding-String (z.B. xn--bcher-kva.at): Eine durch technische Vorgänge erstellte Zeichenkette (z.B. xn--bcher-kva.at), die nur aus Buchstaben von „a-z“, Ziffern von „0-9“ und Bindestrichen besteht und deren erstes bis viertes Zeichen aus der Kombination „xn--“ besteht. Der ACE-String muss technisch in eine IDN „übersetzt“ werden können (vgl. RFC 3492).
- nic.at-Handle = Ein nic.at-Handle ist eine Buchstaben- und Nummernkombination, die auf eine in der nic.at Datenbank gespeicherte Person und ihre Anschrift verweist.
- DNSSEC = Domain Name System Security Extensions (DNSSEC) ist eine Erweiterung des DNS, die dazu dient, mit Hilfe von krytographischen Signaturen die Echtheit von DNS-Antworten überprüfen zu können.
Sofern in den vorliegenden Registrierungsrichtlinien oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nic.at von einer „Domain“ gesprochen wird, umfasst dies auch IDNs, ausgenommen, es wird explizit eine andere Regelung angeführt.
3. Domainname und Nameserver
Die Mindestlänge eines Domainnamens unter der Top Level Domain .at beträgt drei (3) bzw. unter den Sub Level Domains .co.at oder .or.at ein (1) Zeichen, wobei bei einer IDN bei der Mindestlänge die Anzahl der Zeichen der IDN herangezogen werden. Die Höchstlänge beträgt dreiundsechzig (63) Zeichen, wobei dafür die Anzahl der Zeichen des ACE-Strings herangezogen wird. Ein Domainname darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden und darf nicht zwei Bindestriche an der dritten und vierten Stelle enthalten, ausgenommen es handelt sich um den ACE-String einer IDN. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden, da Großbuchstaben mittels sog. „Nameprep“ in Kleinbuchstaben umgewandelt werden. Domainnamen, die einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Top Level Domain (z.B. „.com", „.org", „.info“) entsprechen, werden nicht vergeben.
Bei der Registrierung einer Domain müssen mindestens zwei, aber höchstens acht Nameserver
angegeben werden. Zusätzlich können optional auch 1–6 DS-Records angegeben werden, wenn die gegenständliche Domain mit DNSSEC signiert ist und der/die DS-Record(s) aktiviert werden soll(en). Die Angaben im Antrag müssen mit der technischen Konfiguration exakt übereinstimmen. Der Inhaber einer Domain hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebenen Nameserver
sicherzustellen. Eine IDN darf nicht in der Bezeichnung des Nameservers enthalten sein, sondern nur der ACE-String.
4. Registrierung einer Domain
Die Antragstellung hinsichtlich einer Domain erfolgt entweder unter Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Registrars (vgl. Punkt 6 dieser Registrierungsrichtlinien) oder unter Verwendung der von nic.at unter www.nic.at
zur Verfügung gestellten elektronischen Antragsmaske.
Hinsichtlich der Registrierung einer IDN ist bei Verwendung der Antragsmaske auf der Webseite www.nic.at
entweder der ACE-String oder die IDN anzugeben. Bei Registrierung einer IDN durch den Registrar ist bei Verwendung des Mail-Templates im Antrag ausschließlich der ACE-String anzugeben, wobei nic.at technisch eine Dekodierung durchführt und somit die IDN erzeugt. Vertragsgegenstand ist jedenfalls die Domain, nicht der ACE-String.
Die Anträge auf Delegation einer Domain werden maschinell bearbeitet, pro Antrag wird nur eine Domain vergeben. Sollten dem Antragsteller elektronische Medien nicht zur Verfügung stehen, werden auch Anträge via Fax oder Brief akzeptiert. Per elektronischem Antragsformular eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt. Anträge via Fax oder Brief gelten aufgrund verwaltungstechnischer Abläufe als um null Uhr des Arbeitstages gestellt, der dem Werktag des Einlangens folgt, im Zweifel gilt das tatsächliche Zuvorkommen.
Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der Antrag ohne inhaltliche oder formale Fehler einlangt. Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist, dass der Auftraggeber die nach diesen Richtlinien erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend übermittelt und die gewünschte Domain den in diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben entspricht. nic.at behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der angegebenen Nameserver
und etwaig angegebener DS-Records zu überprüfen. Der Registrierungsantrag kann durch den Domaininhaber oder einen durch diesen bevollmächtigten Dritten durchgeführt werden. Der Registrierungsvertrag kommt zwischen dem künftigen Domaininhaber und der nic.at erst durch die Delegation zustande; für ihn gelten neben diesen Richtlinien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nic.at (zu finden unter www.nic.at
).
5. Domaininhaber, Domain-Contacts
Der Domaininhaber ist der alleinige Vertragspartner der nic.at und damit der Träger aller Rechte und Pflichten an dieser Domain. Bei natürlichen Personen ist bei Auftragserteilung der vollständige Vor- und Nachname anzugeben, bei allen anderen Domaininhabern der vollständige, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Wortlaut (z.B. mit Rechtsform laut Firmenbuch). Ebenso müssen die Anschrift des Domaininhabers - die Angabe einer Postfachadresse reicht nicht aus, seine e-mail-Adresse – wobei eine IDN als e-mail-Adresse nicht möglich ist - und sein Status als Privatperson oder Organisation mitgeteilt werden. Die Anzeige der e-mail-Adresse sowie Fax- und Telefon-Nummer kann auf Wunsch des Domaininhabers in der Whois-Datenbank unterbleiben. Die e-mail-Adresse des Domaininhabers hat den Bestimmungen des RFC 822 zu entsprechen.
Bei den Kontakten einer Domain, dem administrativen Ansprech-partner (admin-c) und dem technischen Ansprechpartner (tech-c) sind jeweils Name, Anschrift und e-mail anzugeben. Der admin-c ist eine Kontaktperson des Domaininhabers, der keinerlei rechtlich relevante Schritte setzen kann. Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht.
Weiters ist ein Rechnungsempfänger zu nennen, dies kann der Domaininhaber oder eine dritte Person sein. Anzugeben sind Name, Anschrift und e-mail. nic.at behält sich vor, den Domaininhaber als Rechnungsempfänger einzusetzen, wenn die Daten des genannten Rechnungsempfängers offensichtlich falsch sind, oder der Rechnungsempfänger die Bezahlung der Domain verweigert.
Für die Daten des Domaininhabers sowie sämtlicher Kontaktpersonen muss ein ASCII-konformer Zeichensatz verwendet werden, das heißt es dürfen keine IDN-spezifischen Zeichen darin enthalten sein.
6. Registrar
nic.at bietet dem Domaininhaber die Möglichkeit, den Antrag auf Registrierung und die Verwaltung einer Domain über einen Registrar durchzuführen.
Rechnungsempfänger dieser Domains muss stets ein Registrar sein, der dies nic.at bekannt geben muss. Die aktuelle Liste aller Registrare ist unter www.nic.at/registrare abrufbar (vgl. auch 3.9. der AGB der nic.at).
7. Rechtliches
Sämtliche Registrierungen durch nic.at erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Antragsteller erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen.
8. Whois
Der Antragsteller stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung des Namens des Domaininhabers und seiner Adresse sowie von Namen und Adresse sonstiger von ihm genannter Ansprechpersonen im Internet, insbesondere in der Whois-Datenbank der nic.at, oder in Datenbanken gebräuchlicher Dokumentationsstellen zu.
9. IDN
Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass IDNs eine Technologie darstellt, bei der es unter Umständen bei gewissen Applikationen zu technischen Problemen kommen kann.
10. DNSSEC
Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle der Nutzung von DNSSEC dafür verantwortlich ist, dass die betreffende Domain signiert ist und dass der/die entsprechende(n) DS-Record(s) an nic.at übermittelt wird/werden. nic.at ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass der/die übermittelte(n) DS-Record(s) in die .at-Zone aufgenommen wird/werden und die .at-Zone selbst korrekt signiert ist.
Weiterführende Links
Weiterführende FAQ

Was ist ein Domain-Inhaber?
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Der Domain-Inhaber ist Träger aller Rechte und Pflichten an einer Domain und kann somit über die Domain verfügen, sie also nutzen, vermieten, an jemand anderen übertragen etc. Ohne seine Zustimmung dürfen keine Daten an der Domain verändert werden. Er hat aber auch die Pflicht, laufende Domain-Entgelte (selbst oder über einen Provider) zu bezahlen und haftet für Rechtsverletzungen, die durch die Domain entstehen. Der Domain-Inhaber ist der Einzige, der seine Domain wirksam kündigen oder an einen anderen übertragen kann.

Was ist ein gültiger .at-Domain-Name?
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Ein Domain-Name darf Buchstaben ("a-z"), Ziffern ("0-9") und Bindestriche ("-") sowie die durch die IDN hinzugekommenen Zeichen enthalten. Zwei Bindestriche hintereinander an dritter und vierter Stelle des Domain-Namens sind nicht erlaubt. Der Name darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Länge: Domain-Namen unter .co.at und .or.at : mindestens ein Zeichen (z. B. t3.co.at und s.or.at), Domain-Namen unter .at: mindestens drei Zeichen. Maximale Länge: 63 Zeichen.

Was bedeutet "First come first served" und wie wird es ueberprüft?
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"First come, first served" bedeutet, dass Domain-Registrierungen der Reihenfolge nach bearbeitet werden und der erste korrekt einlangende Antrag zur Delegation der Domain führt. Jeder elektronische Antrag, erhält beim Einlangen automatisch eine eindeutige Nummer, ein "Ticket". Damit ist die Reihenfolge immer nachvollziehbar.

